Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957

Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 / Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen

vom 05.12.2014, BGBl II S. 1062 (PDF, 170KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (BGBl. 1964 II S. 1369, 1371 (PDF, 3MB, nicht barrierefrei)) ist durch das Dritte Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 in bestimmten Punkten ergänzt worden, um das Auslieferungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wenn die verfolgte Person der Auslieferung zugestimmt und auf den Schutz des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat. Durch das Dritte Zusatzprotokoll soll im Interesse der verfolgten Person die Dauer der Inhaftierung verkürzt und die Effizienz der Strafjustiz in den Vertragsstaaten erhöht werden.

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