Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Ausreisepflicht / Gesetz zur besseren Durchsetzung der

vom 20.07.2017, BGBl I S. 2780 (PDF, 80KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die große Anzahl an Asylsuchenden, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen ist, stellt Bund, Länder und Kommunen weiter vor große Herausforderungen. Unter ihnen sind zahlreiche Personen, die keinen Anspruch auf Schutz nach den in Deutschland geltenden Asylregelungen haben. Mit der bestandskräftigen Ablehnung ihres Asylantrags und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, ist rechtsstaatlich festgestellt, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen. Sofern die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, muss diese im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden.

Die Zahl der Rückkehrer (Rückführungen und geförderte freiwillige Ausreisen) ist in den letzten Jahren gestiegen. Am 31. Januar 2017 befanden sich ausweislich des Ausländerzentralregisters 213 439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. In den nächsten Monaten wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fortlaufend voraussichtlich eine hohe Zahl von Asylanträgen von Personen ablehnen, die keines Schutzes in Deutschland bedürfen. Die Zahl der Ausreisepflichtigen wird dadurch 2017 weiter steigen.

Es bedarf daher auch gesetzgeberischer Maßnahmen, um zusätzliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehr zu erreichen. Dies gilt gerade mit Blick auf solche Ausreisepflichtigen, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen.


Referentenentwurf (PDF, 308KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 125KB, nicht barrierefrei)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 27.03.2017


Stellungnahmen

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