Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes

Bundesnachrichtendienstes / Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des

vom 23.12.2016, BGBl I S. 3346 (PDF, 88KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Hierdurch leistet der BND einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Ein wesentliches Instrument zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus (sogenannte „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“). Durch die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung kann der BND ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen.

Inhaltlich geht es dabei um die strategische, das heißt an internationalen und übergeordneten, für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Themen wie zum Beispiel internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, internationale organisierte Kriminalität sowie politische Lageentwicklung in bestimmten Ländern ausgerichtete Aufklärung.

Der BND stützt sich bislang bei der Durchführung der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung auf § 1 Absatz 2 des BND-Gesetzes (BNDG). Als Konsequenz aus der aktuellen rechtspolitischen Debatte sollen im Interesse der Rechtssicherheit – nicht zuletzt für die mit der Aufgabe der strategischen Fernmeldeaufklärung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BND – die bestehende Rechtslage präzisiert und spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit ausländischen öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Auch die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen öffentlichen Stellen soll auf eine spezielle Rechtsgrundlage gestellt werden.

Gesetzentwurf (PDF, 541KB, nicht barrierefrei) (Juni 2016)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (CDU/CSU und SPD) (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 26.09.2016

Weitere Stellungnahme

Parallele Initiative:

Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (für erledigt erklärt)
Initiative: Bundesregierung



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