Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG)

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (BilRUG)

vom 17.07.2015, BGBl I S. 1245 (PDF, 204KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Seit knapp 30 Jahren steht den im europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen schon ein teilweise harmonisierter Rechtsrahmen für die Rechnungslegung zur Verfügung. In der Zwischenzeit hat sich der grenzüberschreitende Handel im Binnenmarkt erheblich intensiviert. Die Europäische Union hat deshalb die Rechtsrahmen für die Rechnungslegung überarbeitet und dabei die bisher separaten Regelungsrahmen für die Rechnungslegung einzelner Unternehmen einerseits und im Konzern andererseits harmonisiert. Diese Harmonisierung ist auch mit dem Ziel erfolgt, die bürokratische Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern. Gleichzeitig strebt die Europäische Union eine Stärkung des verantwortungsvollen Unternehmertums an und hat als eine Maßnahme in den Rechtsrahmen auch neue Regelungen aufgenommen, die Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärwaldforstwirtschaft stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich ihrer Zahlungen an staatliche Stellen unterwerfen, um so Korruption einzudämmen.

Auf europäischer Ebene ist dazu die neue Bilanzrichtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))* verabschiedet worden.

Die Richtlinie 2013/34/EU ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen.

Außerdem besteht das Bedürfnis, die bereits für sehr kleine Kapitalgesellschaften mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz vom 20. Dezember 2012 (BGBl I S. 2751 (PDF, 72KB, nicht barrierefrei)) (MicroBilG) eingeführten Erleichterungen der Rechnungslegungsvorgaben auch auf sehr kleine Genossenschaften zu erstrecken. Da für Genossenschaften grundsätzlich die gleichen Rechnungslegungsvorgaben gelten wie für Kapitalgesellschaften, besteht mit der Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU Anlass, auch das Thema der Erleichterungen aufzugreifen.

Werdegang auf europäischer Ebene

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 480KB, nicht barrierefrei) (27.07.2014)

Regierungsentwurf (PDF, 609KB, nicht barrierefrei) (17.12.2014)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 22.04.2015:

Stellungnahmen



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