Der Bundesgerichtshof

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes

Bundesjagdgesetzes / Erstes Gesetz zur Änderung des

vom 01.11.2016, BGBl I S. 2451 (PDF, 20KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes erfolgt, um eine Regelungslücke zu schließen. Die Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen worden sind, beziehen bisher nur teilweise Teile und Erzeugnisse von – auch aus EU-rechtlichen Gründen – zu schützenden Arten ein. Dies ist nun zu ergänzen, um die Befugnisse zu schaffen, die die erforderlichen Umsetzungsregelungen für EU-Recht ermöglichen.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:



Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.


Protokollerklärung der Bundesregierung:

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswaldgesetzes betr. Klarstellung der nicht zur Holzvermarktung im engeren Sinne zählenden forstlichen Maßnahmen sowie Freistellung vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen noch 2016 (BR-PlPr 948 (PDF, 594KB, nicht barrierefrei))
Umsetzung der Protokollerklärung s. Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes


* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2017
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages