Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten
(CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten

vom 11.04.2017, BGBl I S. 802 (PDF, 121KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Unternehmen werden heute zunehmend nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet und befragt. Sogenannte nichtfinanzielle Informationen zu Themen wie die Achtung der Menschenrechte, Umweltbelange oder soziale Belange bilden einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation. Investoren, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen insoweit vor allem mehr und bessere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen. Dies ist auch auf die zunehmende Medienberichterstattung über Arbeits- und Lebensbedingungen in Drittstaaten zurückzuführen, die zu einer Sensibilisierung von Investoren, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen im Hinblick auf nichtfinanzielle Belange geführt hat. Gleichzeitig sind nichtfinanzielle Faktoren schon heute wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren, etwa wenn es um die Risikobetrachtung geht. Das gilt umso mehr, als deutsche Unternehmen bereits seit einiger Zeit ein wichtiger Bestandteil einer globalisierten Wirtschaft sind. Nachdem zunächst eine stärkere Verflechtung von Unternehmen, ihren Lieferanten und Kunden innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erfolgt ist, sind inzwischen weltweite Wirtschaftsbeziehungen vorhanden, die viele Produkte und Dienstleistungen betreffen. Ein Produkt oder eine Dienstleistung werden häufig in vielen verschiedenen Ländern bearbeitet beziehungsweise erbracht, in denen unterschiedliche rechtliche, soziale und ökologische Vorgaben und Standards zur Anwendung kommen.

Zugleich besteht sowohl in den Fachkreisen als auch auf Seiten der Wirtschaft ein großes Interesse daran, dass die Funktion der Rechnungslegung erhalten bleibt, die in erster Linie darin besteht, für die Unternehmenssteuerung und zugleich für externe Nutzer relevante Informationen bereitzustellen und so ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens sowie seiner Entwicklung mit Blick auf Chancen und Risiken zu vermitteln.

Auf europäischer Ebene ist dazu die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (ABl. L 330 vom 15.11.2014, S. 1 (PDF, 377KB, nicht barrierefrei); ABl. L 369 vom 24.12.2014, S. 79 (PDF, 311KB, nicht barrierefrei))*, die sogenannte „CSR-Richtlinie“, verabschiedet worden. Die Richtlinie 2014/95/EU ist bis zum 6. Dezember 2016 in deutsches Recht umzusetzen.

Die neuen Berichtspflichten sollen nach Erwägungsgrund 8 der Richtlinie 2014/95/EU nicht zu übermäßigem Verwaltungsaufwand für kleine und mittlere Unternehmen führen. Berichtspflichtige Unternehmen sollten daher nach der Richtlinie ihre Berichtspflicht nicht pauschal an kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Lieferkette und ihrer Kette von Subunternehmern weitergeben.

Referentenentwurf (PDF, 342KB, nicht barrierefrei) (11.03.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 684KB, nicht barrierefrei) (21.09.2016)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 07.11.2016

Stellungnahmen

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