Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)

DGSD-Umsetzungsgesetz / Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme

vom 28.05.2015, BGBl I S. 786 (PDF, 227KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (Einlagensicherungsrichtlinie). Diese Richtlinie ändert die ursprüngliche Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 1994 (Richtlinie 94/19/EG) in wesentlichen Punkten. Aus Gründen der Klarheit wurde die Richtlinie daher insgesamt neugefasst.

Die Richtlinie 94/19/EG beruhte auf dem Grundsatz der Mindestharmonisierung. Dies hat innerhalb der Union zu erheblichen Unterschieden zwischen den Einlagensicherungssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten, zum Beispiel im Hinblick auf den Kreis der geschützten Einleger, geführt. Zudem wurde die Finanzierung der Systeme vollständig den Mitgliedstaaten überlassen. Dies erwies sich als störend für die Finanzstabilität und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, vor allem vor dem Hintergrund der Finanzkrise im Herbst 2008. Mit der Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme wurde eine erste Harmonisierung im Hinblick auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist vorgenommen. So wurde die Mindestdeckung für Einlagen stufenweise erst auf 50.000 Euro und seit dem 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro angehoben und die Auszahlungsfrist von drei Monaten auf 20 Arbeitstage verkürzt.

Einlagensicherungssysteme tragen maßgeblich dazu bei, das Vertrauen in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Daher hat die Kommission im Juli 2010 einen Legislativvorschlag zur Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie vorgelegt. Im Dezember 2013 haben sich der Rat und das Europäische Parlament auf Basis dieses Vorschlags auf einen Richtlinientext geeinigt. Diese Richtlinie wurde am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. EU L 173, 12.06.2014, S. 149 (PDF, 889KB, nicht barrierefrei))* und ist bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen.

Die nunmehr vorliegende Richtlinie stellt weitergehende harmonisierte Anforderungen an die nationalen Einlagensicherungssysteme. Die neuen Regelungen sehen unter anderem Folgendes vor:

- eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Sicherungseinrichtungen durch Einführung von Finanzierungsvorschriften für Einlagensicherungssysteme, insbesondere von obligatorischen Ex-ante-Beiträgen der Kreditwirtschaft;

- einen besseren Zugang der Einleger zu einer Entschädigung durch eine stufenweise Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20 auf 7 Arbeitstage, durch verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung, durch eine weitere Harmonisierung des Kreises der geschützten Einleger, durch eine gesetzliche Entschädigung, die grundsätzlich ohne Antragstellung vorgenommen wird, sowie durch klare Festlegungen für grenzüberschreitende Ausfälle und

- eine umfassende Sicherungspflicht aller Kreditinstitute durch Zugehörigkeit zu einem Einlagensicherungssystem.

Durch diese festgelegten gemeinsamen Anforderungen soll ein einheitliches Schutzniveau für Einleger in der gesamten Union geschaffen und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Einlagensicherungssysteme dasselbe Maß an Stabilität aufweisen.

Werdegang auf europäischer Ebene

Nationale Umsetzung

Referentenentwurf (PDF, 507KB, nicht barrierefrei) (02.10.2014)

Regierungsentwurf (PDF, 516KB, nicht barrierefrei)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 23.02.2015

Stellungnahmen

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