Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Digitalisierung der Energiewende / Gesetz zur

vom 29.08.2016, BGBl I S. 2034 (PDF, 252KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Energiewende beschleunigt den Umbau der Elektrizitätsversorgung in Deutschland erheblich. Während in der Vergangenheit elektrischer Strom nur in eine Richtung floss und Informationen über die Stromflüsse sehr limitiert waren, ist das dezentrale Stromversorgungssystem der Zukunft durch bidirektionale Informations- und Stromflüsse gekennzeichnet. Auch auf der Verbraucherseite verändert sich viel: Passive Stromkonsumenten entwickeln sich mehr und mehr zu „Prosumern“, die aktiv an der Gestaltung des Stromversorgungssystems teilnehmen. In der Summe erhöhen diese Veränderungen insbesondere die Anforderungen an die einzusetzenden Mess- und Kommunikationstechnologien und Datenverarbeitungssysteme.

Hierbei kommt intelligenten Messsystemen eine wichtige Rolle zu. Sie können je nach Ausstattung für Letztverbraucher, Netzbetreiber und Erzeuger die notwendigen Verbrauchsinformationen bereitstellen, zur Übermittlung von Netzzustandsdaten verwendet werden, sichere und zuverlässige Steuerungsmaßnahmen unterstützen sowie als eine Art Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen. Intelligente Messsysteme sind allerdings auch ein Instrument für mehr Energieeffizienz. Der Letztverbraucher erhält präzise Informationen über sein Verbrauchsverhalten. Zum anderen ermöglichen intelligente Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife. Die Plattform-Kompatibilität und vor allem die Fertigung nach einem privacy-by-design-Standard des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind es, die intelligente Messsysteme von herkömmlichen Messsystemen (sog. „Smart Metern“) unterscheiden.

Die genannten verbraucherorientierten Zwecke veranlassten die Europäische Kommission, im Anhang der dritten Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas (Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG) den Mitgliedstaaten aufzugeben, 80 Prozent der Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Um der Gefahr zu begegnen, dass ein solcher „Rollout“ mehr Kosten verursachen als Nutzen bringen könnte, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, diesen „80-Prozent-Ansatz“ einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen und im Zuge dessen eine nationale Rolloutstrategie zu entwickeln. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahre 2013 eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse erstellen und diese im Dezember 2014 aktualisieren lassen (abrufbar unter: http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=586064.html und http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=689168.html). Die Analyse empfiehlt einen am individuellen Nutzenpotenzial orientierten Rollout; möglich sei das beispielsweise über eine moderate Fortschreibung des Ansatzes, der seit 2011 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angelegt ist. Insbesondere zeigt die Analyse, dass bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von unter 2 000 Kilowattstunden das durchschnittliche Stromkosteneinsparpotenzial pro Jahr bei annähernd 3 Euro liegt. Bei einem Jahresstromverbrauch von unter 3 000 Kilowattstunden sind es 10 Euro, unter 4 000 Kilowattstunden 20 Euro und unter 6 000 Kilowattstunden sind es 40 Euro. Bei einem Jahresstromverbrauch von über 6 000 Kilowattstunden ist mit mindestens 80 Euro Kostenersparnis zu rechnen. Die durchschnittlichen Kosten, die Letztverbraucher für den Messstellenbetrieb mit einem einfachen digitalen Haushaltszähler aufwenden müssen, wurden mit etwa 20 Euro beziffert. Bei Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Analyse sieht hier ein stark wachsendes Systemnutzenpotenzial ab einer Anlagengröße von 7 Kilowatt installierter Leistung.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (21.09.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 671KB, nicht barrierefrei)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 41KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 13.04.2016

Stellungnahmen



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