Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts / Gesetz zur grundlegenden Reform des

vom 21.07.2014, BGBl I S. 1066 (PDF, 516KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist. Zugleich macht sie die Volkswirtschaft unabhängiger von knapper werdenden fossilen Rohstoffen und schafft neue Wachstumsfelder mit erheblichen Arbeitsplatzpotenzialen. Die Energiewende verbindet daher wirtschaftlichen mit sozialem und ökologischem Erfolg. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortführen.

Die mit diesem Gesetz vorgelegte grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) ist eine zentrale Maßnahme für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Ziel dieser Reform ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen; bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Darüber hinaus muss der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien für alle Akteure der Energiewirtschaft planbar verlaufen, und die Strommengen müssen zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten in das Energieversorgungssystem integriert werden. Hierfür sind in weiteren Schritten auch Reformen in anderen Bereichen der Energiewirtschaft erforderlich.

Bezug:

Von der EU-Kommission am 9. April 2014 beschlossene Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien zu nationalen Gestaltungsmöglichkeiten der Ausnahmen von der Beteiligung an den Förderkosten im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht (Guidelines on State aid for environmental protection and energy 2014-2020, C(2014) 2322/3) (ABl EU 2014, C 200, S. 1 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei))*

Umsetzung:

Eckpunkte (PDF, 297KB, nicht barrierefrei) für die Reform des EEG (Stand: 21.01.2014) nebst Anlage (PDF, 25KB, nicht barrierefrei)

Arbeitsentwurf (PDF, 931KB, nicht barrierefrei) (Stand: 10.02.2014)

Referentenentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (Stand: 04.03.2014)

Fortgeschriebener Referentenentwurf (PDF, 328KB, nicht barrierefrei) mit Begründung (PDF, 655KB, nicht barrierefrei) (Stand: 31.03.2014)

Regierungsentwurf (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) (Stand: 08.04.2014)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 51KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Aussschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 19.05.2014

Öffentliche Anhörungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages

Öffentliche Anhörung vor dem Aussschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 04.06.2014

  • Wortprotokoll mit Stellungnahmen folgender Verbände: WWF, Bundesamt für Naturschutz, Umweltbundesamt, Bündnis Bürgerenergie, Bundesverband Erneuerbare Energien und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie:

Erledigterklärung der Gesetzentwürfe betr. Besondere Ausgleichsregelung zur Reduzierung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen (GESTA E003/E004) und deren Integration in den vorliegenden Gesetzentwurf, Verordnungsermächtigung zur unverzüglichen Nachführung von Änderungen der Branchenlisten in den europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien; weitere Änderungen betr. Förderung erneuerbarer Energien (Biomasse, Wasserkraft, Windenergie auf See, Geothermie und Grubengas), Marktintegration durch verpflichtende Direktvermarktung sowie Eigenversorgung; EU-weite Öffnung der Förderausschreibungen bei Erfüllung der Kooperationsmechanismen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie; Verzicht auf Änderung Gewerbesteuergesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung, Änderung Gasnetzzugangsverordnung; Verordnungsermächtigungen

Weitere Stellungnahmen

Studien


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