Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts / Gesetz zur Einführung des Rechts auf

vom 20.07.2017, BGBl I S. 2787 (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Die öffentliche Diskussion im Nachgang zu dem Referendum in der Republik Irland zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat jedoch erneut deutlich gemacht: Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Adoptionsrecht.

Bezug:

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 51KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 28.09.2015



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