Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung
(EuKoPfVODG)*

Europäische Kontenpfändungsverordnung Durchführungsgesetz - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung. - (EuKoPfVODG)

vom 21.11.2016, BGBl I S. 2591 (PDF, 166KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Europäische Union hat am 15. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 59 (PDF, 900KB, nicht barrierefrei)*; im Folgenden: Europäische Kontenpfändungsverordnung, EuKoPfVO) erlassen. Die Verordnung findet ab dem 18. Januar 2017 in allen EU-Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark Anwendung. Sie zielt darauf ab, die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Streitfällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu vereinfachen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.

Die EuKoPfVO gilt in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedarf jedoch einiger ergänzender Durchführungsvorschriften.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene

Nationale Umsetzung

Referentenentwurf (PDF, 230KB, nicht barrierefrei) (Stand: 09.12.2014)


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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages***:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften); Ermittlungsbefugnisse des Gerichtsvollziehers, Kostenregelungen, Zustellung und Aufhebung der Eintragungsanordnung, Klarstellungen und Berichtigungen, Kostenregelungen; Ausdehnung des elektronischen Rechtsverkehrs auf das Justizbeitreibungsverfahren; Klarstellungen zu Besonderheiten der Grundbuchführung in Baden-Württemberg; Grundstücksverkehr in den neuen Bundesländern: Zuständigkeit und Reichweite betr Anmeldevermerk im Datenbankgrundbuch sowie gesetzliche Festlegung des für die Genehmigungsfreiheit maßgeblichen Zeitpunkts; Erneute Änderung §§ 753, 755, 802l, 882c und 822d Zivilprozessordnung, Neufassung §§ 41 und 42 und als §§ 42 und 43 Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung sowie § 6 und Anlage Gerichtsvollzieherkostengesetz, zusätzliche Änderung §§ 1 und 6 Justizbeitreibungsordnung und Änderung der Überschrift in Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG), zusätzliche Folgeänderungen in 7 Gesetzen, zusätzliche Änderung § 159 Grundbuchordnung, § 30b Vermögensgesetz und § 2 Grundstücksverkehrsordnung sowie zusätzliche Aufhebung Art. 5 (Grundstücksverkehrsordnung) Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Justizbeitreibungsgesetz

Stellungnahmen

* eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften
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