Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren / Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über

vom 05.06.2017, BGBl I S. 1476 (PDF, 86KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 19 (PDF, 818KB, nicht barrierefrei))* löst zum 26. Juni 2017 die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160 vom 30.6.2000, S. 1 (PDF, 123KB, nicht barrierefrei))* ab. Die Neufassung wird, wie auch die bisherige Fassung, allgemein und unmittelbar gelten (Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es deshalb nicht. Einige Verordnungsbestimmungen werden sich allerdings nur dann sinnvoll und praxisgerecht anwenden lassen, wenn sie mit dem deutschen Verfahrensrecht verzahnt werden. Zwar enthält Artikel 102 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO) bereits entsprechende Regelungen zur bisherigen Fassung der Verordnung. Die Neufassung bringt aber gegenüber der bisherigen Fassung eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich, so dass das geltende Recht zu ändern ist.

Werdegang auf europäischer Ebene:


Referentenentwurf (PDF, 204KB, nicht barrierefrei) (27.07.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 118KB, nicht barrierefrei) (19.10.2016)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Stellungnahmen

* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2016
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages