Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts

Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts / Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des

vom 11.06.2017, BGBl I S. 1607 (PDF, 61KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit dem Entwurf sollen in erster Linie Vorschriften des Internationalen Zivilverfahrensrechts geändert, präzisiert oder ergänzt werden. Darüber hinaus soll eine Lücke im Internationalen Privatrecht geschlossen werden.

Im Internationalen Zivilverfahrensrecht (einschließlich der Rechtshilfe und des Internationalen Familienverfahrensrechts) hat sich in mehrfacher Hinsicht Klarstellungs- und Änderungsbedarf ergeben. Die Gründe hierfür sind unterschiedlicher Art. Im Einzelnen werden Anstöße aus der Rechtsprechung und Rechtspraxis aufgegriffen. Darüber hinaus hat die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Rechtsunsicherheiten für die Rechtspraxis geführt. Ein weiterer Vorschlag soll insbesondere im Hinblick auf den Rechtshilfeverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu einer Ergänzung der bestehenden Rechtshilfemöglichkeiten führen.

Zudem dient der Entwurf der Anpassung zivilprozessualer Vorschriften an die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. L 199 vom 31.07.2007, S. 1 (PDF, 8MB, nicht barrierefrei); ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 118 (PDF, 304KB, nicht barrierefrei))*, die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2015/2421 (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 1 (PDF, 388KB, nicht barrierefrei))* geändert worden ist. Zugleich soll es den Ländern durch eine Ermächtigungsklausel ermöglicht werden, die Angelegenheiten in den benannten Verfahren bei spezialisierten Gerichten zu konzentrieren.

Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) fehlt bislang eine Vorschrift zur gewillkürten Stellvertretung. Das anwendbare Recht beruht insoweit auf Richterrecht und muss in jedem Einzelfall eruiert werden. Der Entwurf will diese Gesetzeslücke schließen.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:


Referentenentwurf (PDF, 144KB, nicht barrierefrei) (01.08.2016)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

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Stellungnahmen

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