Der Bundesgerichtshof

Kleinanlegerschutzgesetz

Kleinanlegerschutzgesetz

vom 03.07.2015, BGBl I S. 1114 (PDF, 148KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

In jüngster Zeit haben Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen erhebliche Vermögenseinbußen erlitten, indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Die eingetretenen Vermögensschäden beruhten auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden. Als Folge dieser irrigen Annahme wurde nicht nur das Vertrauen der betroffenen Privatanleger, sondern auch das Vertrauen nicht unmittelbar betroffener Anleger in den Finanzmarkt getroffen. Damit stellt sich erneut die Frage, wie und in welchem Umfang der Schutz von Anlegern weiter verbessert werden kann. Zur Erreichung dieses Zieles wurde bereits mit dem Vermögensanlagengesetz vom 6. Dezember 2011 in Deutschland eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts für angebotene Vermögensanlagen eingeführt. Mit dem am 16. Mai 2013 vom Bundestag beschlossenen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurde die auf europäischer Ebene erlassene Richtlinie 2003/41/EG über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 in nationales Recht umgesetzt, das Investmentgesetz ersetzt und alternative Investmentfonds sowie schuldrechtliche Beteiligungsformen wie Genussrechte und Namensschuldverschreibungen dem Anwendungsbereich des KAGB unterworfen, sofern es sich bei der Kapitalsammelstelle um ein Investmentvermögen im Sinne des KAGB handelt.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen fortbestehende Regelungslücken geschlossen werden. Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden, um einem Anleger vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen. Damit soll der Anleger die Seriosität und die Erfolgsaussichten einer Anlage einschätzen und eine informierte und risikobewusste Entscheidung treffen können. Durch verbesserten Schutz von Anlegern sollen Vermögensschäden verhindert werden und das Vertrauen in die in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen und Produkte gestärkt werden. Der Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen Vorgaben zur
- Konkretisierung und Erweiterung der Prospektpflicht,
- Erweiterung der Angaben zu personellen Verflechtungen der Initiatoren,
- Pflicht, auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots für Vermögensanlagen bestimmte Informationen mitzuteilen,
- Einführung einer Mindestlaufzeit der Vermögensanlage,
- Einführung eines Product-Governance-Prozesses,
- Verschärfung der Rechnungslegungspflichten.

Im Ergebnis soll mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf der Schutz von Anlegern weiter verbessert und damit das Risiko von Vermögenseinbußen vermindert werden.

Außerdem wird der kollektive Verbraucherschutz als ein Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz gesetzlich verankert. Die Bedeutung des kollektiven Verbraucherschutzes bei der Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt wird damit hervorgehoben.

Bezug:

Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gesetzlichen Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der BaFin


Referentenentwurf (PDF, 260KB, nicht barrierefrei) (28.07.2014)

Regierungsentwurf (PDF, 560KB, nicht barrierefrei) (10.11.2014)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 16.03.2015

Stellungnahmen



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