Der Bundesgerichtshof

Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes

Lebensmittelspezialitätengesetzes / Erstes Gesetz zur Änderung des

vom 16.01.2016, BGBl I S. 50 (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ist das Recht der traditionellen Spezialitäten neu geregelt worden. Die bisher maßgebliche Verordnung (EG) Nr. 509/2006 wurde aufgehoben. Dem entsprechend ist auch die Umsetzung und Durchführung auf EU-Ebene durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2013 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 neu geregelt worden. Weiterhin wurde in der Grundverordnung der neue Qualitätsbegriff „Bergerzeugnis“ eingeführt, dessen Bedingungen durch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2014 vom 11.März 2014
ergänzt wurden.

Bezug:

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343, 14.12.2012, S.1 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:

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