Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen

Nachstellungen / Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen

vom 01.03.2017, BGBl I S. 386 (PDF, 31KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

§ 238 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde durch das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vom 22. März 2007 (BGBl I S. 354 (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)) zum 31. März 2007 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert. Strafrechtlicher Schutz ist daher bislang allenfalls dann zu erlangen, wenn das Opfer sein gewöhnliches Verhalten ändert und sich damit dem Druck des Täters unterwirft. Tritt das Opfer in besonnener Selbstbehauptung auf, kann die Handlung – sei sie auch noch so invasiv – strafrechtlich nicht als Nachstellung sanktioniert werden. Auch die Einordnung als Privatklagedelikt kann dazu beitragen, dass strafwürdiges Verhalten nicht im gebotenen Maß zur Aburteilung gelangt. Ziel des Entwurfs ist die Änderung des insoweit geltenden Rechts, um den strafrechtlichen Schutz gegen Nachstellungen auszubauen.

Außerdem besteht Handlungsbedarf im Bereich des Gewaltschutzes. Für den Fall, dass ein Verfahren in Gewaltschutzsachen durch einen Vergleich der Beteiligten erledigt wird, zeigt sich eine Schutzlücke. Denn nach § 4 des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) ist nur der Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung strafbewehrt, nicht aber der Verstoß gegen eine in einem Vergleich übernommene Verpflichtung, auch wenn das Gericht sie nach § 1 GewSchG hätte anordnen können.

Bezug:

s.a: ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen (Initiative: Bayern, Hessen)


Referentenentwurf (PDF, 93KB, nicht barrierefrei) (15.02.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 84KB, nicht barrierefrei) (13.07.2016)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 09.11.2016

Stellungnahmen


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