Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltauditgesetzes

Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltauditgesetzes / Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem

vom 25.11.2015, BGBl I S. 2092 (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union (ABl. EU Nr. L 150 vom 20. Mai 2014, S. 59ff. (PDF, 782KB, nicht barrierefrei)*; im Folgenden: Verordnung (EU) Nr. 511/2014) dient der Umsetzung des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Nagoya-Protokoll) auf EU-Ebene. Das Nagoya-Protokoll wurde am 29. Oktober 2010 auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen. Nach dem Protokoll sind die Vertragsstaaten befugt, den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen von ihrer Zustimmung abhängig zu machen und für die Nutzung dieser Ressourcen eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben, zu fordern.
Deutschland hat das Nagoya-Protokoll am 23. Juni 2011 unterzeichnet. Die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 setzt alle relevanten völkerrechtlichen Verpflichtungen des Protokolls einheitlich auf europäischer Ebene um. Nach der Verordnung ist bei der Nutzung solcher genetischer Ressourcen mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen und dies zu dokumentieren. Zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 ist insbesondere die Festlegung von Eingriffsbefugnissen und Sanktionen notwendig. Ferner müssen eine oder mehrere zuständige Vollzugsbehörden bestimmt werden. Diesem Zweck dient der vorliegende Gesetzesentwurf. Parallel wird das Vertragsgesetz zur Ratifikation des Nagoya-Protokolls in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:



Regierungsentwurf (PDF, 83KB, nicht barrierefrei)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 30.09.2015




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