Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

Netzentgeltmodernisierungsgesetz - Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

vom 17.07.2017, BGBl I S. 2503 (PDF, 69KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 31.08.2017, BGBl I S. 3343b (PDF, 24KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der geltende gesetzliche Rahmen der Netzentgeltregulierung stammt im Kern aus dem Jahr 2005. Viele Grundprinzipien beruhen auf Verbändevereinbarungen, die vor gut 15 Jahren zustande kamen. Der Strommarkt war zu dieser Zeit durch eine Stromerzeugung geprägt, die auf den oberen Spannungsebenen eingespeist und über die Netze „nach unten“ zu den Verbrauchern transportiert wurde. Dezentrale Erzeugung wurde vor diesem Hintergrund als generell die Netzkosten entlastend eingestuft.

Mit der Öffnung des nationalen bzw. des europäischen Strommarktes sind dezentrale Erzeugungsanlagen jedoch den großen, überregionalen Erzeugungsanlagen gleichgestellt worden. Sie unterliegen gleichermaßen dem Erfordernis einer börsenorientierten Vermarktung des Stroms. Unterstützt wird dies durch flankierende Förderinstrumente, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geregelt sind. Die Einbindung dezentral erzeugter Strommengen steht marktseitig einer lokalen Zuordnung von Netz- oder Umspannebenen oder einem „vor Ort“ – Verbrauch entgegen. Im Rahmen der Energiewende führt die netztechnische Einbindung dezentral erzeugter Energiemengen insbesondere aufgrund des zunehmenden Anteils fluktuierender Erzeugung vielmehr dazu, dass sich die Anforderungen an die Stromnetze geändert haben.

Diese Anforderungen an die Stromnetze ändern sich im Rahmen der Energiewende schrittweise. Der Strommarkt befindet sich in einer Übergangsphase. Dies gilt auch für den notwendigen Aus- und Umbau der Stromnetze. Der Anstieg dezentraler Erzeugung führt insbesondere auch in lastschwächeren Gebieten dazu, dass dezentrale Erzeugung zunehmend Netzkosten verursacht und perspektivisch in immer geringerem Maße einspart. Die Flussrichtung des Stroms in den Netzen ändert sich. Dezentrale Einspeisung wird zunehmend nicht mehr vor Ort „verbraucht“, sondern über die vorgelagerten Netzebenen in den Markt gebracht. Schließlich fließen in die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte vermehrt Kostenbestandteile ein, die dezentrale Erzeugung von vornherein nicht vermeiden kann.

Nicht alle im Jahr 2005 geschaffenen Regelungen der Entgeltregulierung tragen den geänderten Rahmenbedingungen aktuell noch Rechnung. Der gesetzliche Rahmen soll daher an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.



Referentenentwurf (PDF, 90KB, nicht barrierefrei) (04.11.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 89KB, nicht barrierefrei) (06.01.2017)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 17.05.2017

Stellungnahmen


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