Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch / Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum

vom 21.01.2015, BGBl II S. 26 (PDF, 508KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Voraussetzung für dessen Ratifikation.

Ausführungsgesetze:

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

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Stellungnahme


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