Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze

Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze / Gesetz zur Änderung des

zusammengeführt mit dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Entwurf enthält Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung. Die Vorschläge beruhen auf der Feststellung von Defiziten im geltenden Straf- und Strafprozessrecht:

  • Die Bandbreite strafrechtlicher Sanktionen, die ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausschließlich für Straftaten vorsieht, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden, gibt der Justiz im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität bisweilen zu wenige Reaktionsmöglichkeiten, um in geeigneter Weise auf Straftäter einzuwirken. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Fahrverbots auf alle Straftaten soll daher den Gerichten auch jenseits von verkehrsbezogenen Delikten ein zusätzliches Mittel an die Hand geben, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken, und zugleich der Vermeidung insbesondere kurzer Freiheitsstrafen dienen.
  • Im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist seit langem ein zunehmend hoher Organisationsgrad der Täter festzustellen. Insbesondere ist zu beobachten, dass durch gezielte Einschaltung von weiteren Unternehmen und Subunternehmen und mit Hilfe der von diesen ausgestellten unrichtigen Rechnungen die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse verschleiert werden. Das solchermaßen erhöhte Maß an Unrecht hebt sich deutlich vom Grundtatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a des Strafgesetzbuchs [StGB]) ab und wird von den geltenden Regelbeispielen für besonders schwere Fälle nicht ausreichend erfasst.
  • Der in § 81a Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehene Richtervorbehalt für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut verursacht nach einer Reihe von Änderungen der Rechtsprechung zunehmend Anwendungsschwierigkeiten in der Justiz. Eine vertiefte richterliche Prüfung kann aufgrund der regelmäßig hohen Eilbedürftigkeit der Anordnung und anhand der von der Polizei vor Ort regelmäßig nur telefonisch mitgeteilten Informationen kaum erfolgen.
  • Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Strafzurückstellung nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zugunsten der Durchführung einer Drogentherapie derzeit weitgehend ausgeschlossen, wenn der Täter neben der suchtbedingten Strafe weitere, nicht zurückstellungsfähige Strafen verbüßen muss. Dies kann zu einem deutlichen Motivationsverlust und im Einzelfall zu nicht vermittelbaren Folgen führen, weil die Verbüßung nicht suchtbedingter kurzer Freiheitsstrafen die Zurückstellung längerer suchtbedingter Freiheitsstrafen erheblich verzögern kann.
  • Im Interesse einer effektiven Ausgestaltung der Strafvollstreckung und einer effizienten Gefahrenabwehr besteht die Notwendigkeit, Erkenntnisse, die im Rahmen der Bewährungsaufsicht über den Verurteilten gewonnen werden, den zuständigen staatlichen Stellen zeitnah mitzuteilen. Die insoweit unter Wahrung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bestehenden Befugnisse der Bewährungshelfer, personenbezogene Daten an die Polizei und die Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs zu übermitteln, sind derzeit noch nicht ausdrücklich im Gesetz verankert.
  • Die Richtlinie 2008/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (ABl. L 328, 06.12.2008, S. 28 (PDF, 72KB, nicht barrierefrei))* verlangt in ihrem Artikel 3 Buchstabe f, die grob fahrlässige Tötung und Zerstörung geschützter wildlebender Tier- und Pflanzenarten strafrechtlich zu ahnden. Darüber hinaus ist auf nationaler und internationaler Ebene ein deutlicher Anstieg von Wilderei und illegalen Entnahmen von gefährdeten Tieren sowie eine starke Zunahme illegalen Wildtierhandels zu beobachten.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Referentenentwurf (PDF, 197KB, nicht barrierefrei) (06.06.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 119KB, nicht barrierefrei) (21.12.2016)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 91KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 22.03.2017

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 31.05.2017

Stellungnahmen


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