Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Strafverfahrens / Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des

vom 17.08.2017, BGBl I S. 3202 (PDF, 116KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 01.11.2017, BGBl I S. 3630 (PDF, 19KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Aufgabe des Strafprozesses ist es, den Strafanspruch des Staates um des Schutzes der Rechtsgüter Einzelner und der Allgemeinheit willen in einem justizförmigen Verfahren durchzusetzen und dem mit Strafe Bedrohten eine wirksame Sicherung seiner Grundrechte zu gewährleisten. Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip nicht verwirklichen lässt. Dem Täter müssen Tat und Schuld prozessordnungsgemäß, also unter Beachtung aller Verfahrensrechte, nachgewiesen werden. Diese schon für sich genommen äußerst anspruchsvolle Aufgabe wird für die Strafgerichte in der täglichen Praxis dadurch erschwert, dass sie sich einer dauerhaft hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt sehen und insbesondere in Haftsachen an das Beschleunigungsgebot gebunden sind, das es gebietet, die Verfahren so schnell wie möglich durchzuführen.

Der Staat ist vor diesem Hintergrund von Verfassungs wegen gehalten, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. zum Vorstehenden insgesamt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. März 2013, 2 BvR 2628/10 u. a., BVerfGE 133, 168). Diese staatliche Aufgabe erfordert es, die strafprozessualen Vorschriften laufend auf ihre Tauglichkeit, Zeitgemäßheit und Effektivität hin zu überprüfen und das bestehende Regelungsgefüge unter Wahrung der genannten Ziele des Strafverfahrens an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Der Erreichung dieses Ziels dienen die vorliegenden Gesetzgebungsvorschläge zur Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens.

Bezug:

Bericht der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (Oktober 2015)

Referentenentwurf (PDF, 307KB, nicht barrierefrei) (27.05.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 274KB, nicht barrierefrei) (14.12.2016)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 29.03.2017

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Übernahme und Weiterführung der Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs der BRg auf BR-Drs 792/16 (PDF, 729KB, nicht barrierefrei) Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze betr. Erweiterung des Fahrverbots auf alle Straftaten im Allgemeinen Strafrecht und im Jugendstrafrecht, Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern, Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie europarechtlich gebotener Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz; Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Erneute Änderung und Einfügung verschiedener §§ von 13 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Stellungnahmen


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