Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Sukzessivadoption durch Lebenspartner / Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur

vom 20.06.2014, BGBl I S. 786 (PDF, 23KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar 2013 (1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09; vgl. BGBl I S. 428 (PDF, 20KB, nicht barrierefrei) und NJW 2013, S. 847 ff.) entschieden, dass das Verbot der Sukzessivadoption durch Lebenspartner, d. h. das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Referentenentwurf (PDF, 174KB, nicht barrierefrei) (Stand: 31.01.2014)

Regierungsentwurf (PDF, 45KB, nicht barrierefrei) (Stand: 04.03.2014)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.



Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 05.05.2014

Stellungnahmen

Parallele Initiativen:

Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (zusammengeführt mit dem o.g. Gesetzentwurf der Bundesregierung)
Initiative: CDU/CSU und SPD

Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts (abgelehnt)
Initiative: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN



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