Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung

Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung / Gesetz zur Neuordnung des Rechts der

vom 21.12.2015, BGBl I S. 2517 (PDF, 90KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Status des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung ist bezogen auf seine Tätigkeit im Unternehmen bisher nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Mit den Urteilen vom 3. April 2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R) hat das Bundessozialgericht deshalb entschieden, dass für Syndikusanwälte eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken nicht möglich sei. Zur Begründung seiner Entscheidungen hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass die anwaltliche Berufsausübung in der äußeren Form der abhängigen Beschäftigung nicht möglich sei. Ungeachtet der im Einzelfall arbeitsvertraglich eröffneten Möglichkeiten, auch gegenüber dem Arbeitgeber sachlich selbständig und eigenverantwortlich zu handeln, sei allein die Eingliederung in die von diesem vorgegebene Arbeitsorganisation mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts unvereinbar.

Die Funktion des Syndikusanwalts als anwaltlicher Berater seines Arbeitgebers wird im geltenden Recht daher nicht ausreichend berücksichtigt.

Für die geschätzt rund 40 000 betroffenen Syndizi haben die Entscheidungen des Bundessozialgerichts Folgen für die Alterssicherung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Tätigkeit als Syndikus ist entgegen langjähriger Praxis hiernach nicht länger möglich. Für diejenigen, die über einen gültigen Befreiungsbescheid in ihrer ausgeübten Beschäftigung verfügen oder bei denen besondere Vertrauensschutzregelungen zur Anwendung kommen, bleibt es bei der Absicherung im Versorgungswerk. Für die übrigen Syndizi dürfte mit den Entscheidungen des Bundessozialgerichts ein Wechsel in der Versorgungsbiografie einhergehen.

Bezug:

  • Entscheidungen des Bundessozialgerichtes vom 3. April 2014 zum Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R)
  • Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2010 u.a. zu Rechtsstellung und Unabhängigkeit des Syndikusanwalts (C-550/07 P, Akzo Nobel Chemicals Ltd vs Europäische Kommission)


Eckpunkte (PDF, 29KB, nicht barrierefrei) zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte (Stand: 13.01.2015, Quelle: BMJV)

Referentenentwurf (PDF, 331KB, nicht barrierefrei) (Stand: 26.03.2015)

Referentenentwurf (PDF, 226KB, nicht barrierefrei) (Stand: 05.05.2015)

Regierungsentwurf (PDF, 171KB, nicht barrierefrei) (Stand: 01.06.2015, beschlossen am 10.06.2015)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Aussschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 01.07.2015

Stellungnahmen

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