Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern

straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern / Gesetz zur erleichterten Ausweisung von

vom 11.03.2016, BGBl I S. 394 (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Wenn Ausländer, die in Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens Schutz suchen oder sich aus anderen Gründen in Deutschland aufhalten, Straftaten von erheblichem Ausmaß begehen, kann dies den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland und die Akzeptanz für die Aufnahme von Schutzbedürftigen sowie für die legale Zuwanderung durch die einheimische Bevölkerung gefährden. Zudem befördern Ereignisse wie die in der Silvesternacht 2015/2016 Ressentiments gegenüber Ausländern und Asylsuchenden, die sich hier rechtstreu verhalten.

Ziel der Regelungen ist es daher, die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern und Asylsuchenden, die Straftaten begehen, die rechtliche Anerkennung als Flüchtling konsequenter als bisher zu versagen.

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 22.02.2016

Stellungnahmen

Parallele Initiativen:

Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern (textidentischer Entwurf der Bundesregierung)




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