Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

Terrorismusbekämpfungsgesetzen / Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den

vom 03.12.2015, BGBl I S. 2161 (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) war die Anwendung befristeter Regelungen der Terrorismusbekämpfung von der Bundesregierung vor dem 10. Januar 2016 zu evaluieren. Die Evaluierung hat die Erkenntnisse aus vorausgegangenen Evaluierungen bestätigt, dass die Regelungen sich bewährt haben. Sie werden jedoch neuerlich befristet, um auch gesetzgeberisch zu gewährleisten, dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt.

Bezug:

Evaluation nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BT-Drs 18/5935 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))


Regierungsentwurf (PDF, 63KB, nicht barrierefrei) (Stand: 31.07.2015)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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