Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung

Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung / Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von

vom 27.01.2017, BGBl I S. 130 (PDF, 44KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung (umgangssprachlich „Konzessionen“ genannt) in einem vergabeähnlichen Verfahren spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Dieses Verfahren und die bei Wechsel des Inhabers des Wegenutzungsrechtes erforderlichen Netzübernahmeverhandlungen waren in der Praxis zuletzt vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Auch in näherer Zukunft stehen zahlreiche solcher Verfahren an, und es ist zu befürchten, dass auch diese Verfahren einiges an Konfliktpotenzial aufweisen.

Der Koalitionsvertrag (S. 59) gibt daher das Ziel vor, „das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern“. Der vorliegende Entwurf dient der Umsetzung dieser Vereinbarung.


Referentenentwurf (PDF, 158KB, nicht barrierefrei) (02.12.2015)

Regierungsentwurf (PDF, 97KB, nicht barrierefrei) (03.02.2016)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 01.06.2016

Stellungnahme


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