Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften

Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur Umsetzung der

vom 11.03.2016, BGBl I S. 396 (PDF, 386KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))* ist bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Darüber hinaus sollen entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum einen eine Beratungspflicht des Darlehensgebers für Fälle vorgesehen werden, in denen das Konto dauerhaft und erheblich überzogen wird, sowie zum anderen der Honorarberater im Anwendungsbereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingeführt werden

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 894KB, nicht barrierefrei) (Stand: 18.12.2014)
Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes (PDF, 71KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (Stand: Juli 2015)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 41KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 14.10.2015

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 15.02.2016

Weitere Stellungnahmen


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