Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Zahlungsdiensterichtlinie / Gesetz zur Umsetzung der Zweiten

vom 17.07.2017, BGBl I S. 2446 (PDF, 405KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei); ABl. L 169 vom 28.6.2016, S. 18 (PDF, 308KB, nicht barrierefrei); Zweite Zahlungsdiensterichtlinie)* ist bis zum 13. Januar 2018 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Sie löst die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (ABl EU Nr. 319 S. 1 (PDF, 245KB, nicht barrierefrei); Erste Zahlungsdiensterichtlinie) ab, mit der erstmals ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen worden war. Ebenso wie die Erste Zahlungsdiensterichtlinie sieht auch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie eine Vollharmonisierung vor: Den Mitgliedstaaten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, von den Bestimmungen der Richtlinie inhaltlich abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften beizubehalten oder einzuführen.

Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie soll der durch die Erste Zahlungsdiensterichtlinie geschaffene europäische Binnenmarkt für unbare Zahlungen fortentwickelt werden. Wesentliche Inhalte der Richtlinie – und des Umsetzungsgesetzes – sind die Erweiterung des Kreises der Zahlungsdienste um sog. Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste, die Neukonturierung der Ausnahmetatbestände der Richtlinie und die Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung (insbesondere durch die starke Kundenauthentifizierung). Darüber hinaus enthält die Richtlinie – und das Umsetzungsgesetz – zahlreiche Vorgaben, deren Ziel es ist, den Schutz der Zahlungsdienstnutzer insbesondere bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen weiter zu verbessern.

Referentenentwurf (PDF, 558KB, nicht barrierefrei) (12.01.2017)

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (08.02.2017)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 26.04.2017

Stellungnahmen


* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2017
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages