Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes / Gesetz zur Bekämpfung von

vom 22.07.2014, BGBl I S. 1218 (PDF, 56KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Artikel 1 bis 8 und 10 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1 (PDF, 787KB, nicht barrierefrei))* waren nach Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie bis zum 16. März 2013 in deutsches Recht umzusetzen. Die genannten Artikel sehen die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses vor und führen einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags bei Zahlungsverzug ein.
Darüber hinaus sehen sie Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen, für den vertraglich festgelegten Verzugseintritt sowie für die Dauer von vertraglich vereinbarten Abnahme- und Überprüfungsverfahren vor. Derartige Regelungen sieht das deutsche Recht bislang nicht vor. Es ist deshalb an die Richtlinie anzupassen. Mit Blick auf die in der Richtlinie gesetzte Umsetzungsfrist ist Eile geboten.

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 251KB, nicht barrierefrei) (Stand: 06.02.2014)

Regierungsentwurf (PDF, 81KB, nicht barrierefrei) (Stand: 21.03.2014)

Bezug:

Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 04.06.2014

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 03.07.2014

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht ohne Anfügung "und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes"); Verlängerung der Überleitungsvorschrift für Dauerschuldverhältnisse; zeitnahe Bereinigung von redaktionellen Fehlern der EEG-Novelle, Vereinheitlichung der Übergangsbestimmungen durch Verlängerung des Vertrauensschutzes für Gasaufbereitungsanlagen; Änderung verschiedener §§ Erneuerbare-Energien-Gesetz

Stellungnahmen

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