Elektronischer Rechtsverkehr
Seit dem Jahr 2001 können Schriftsätze beim Bundesgerichtshof in bestimmten Verfahren auf elektronischem Weg eingereicht werden. Seit dem 1. Januar 2018 lässt das Gesetz hierfür folgende Übermittlungswege zu:
- für Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) - derzeit wegen technischer Schwierigkeiten noch nicht verfügbar;
- für Behörden das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo);
für jedermann:
- der Versand über ein De-Mail-Konto (an die Adresse des Bundesgerichtshofs) mit Bestätigung der sicheren Anmeldung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur;
- der Versand über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Die Übermittlung von elektronischen Nachrichten auf anderem Weg, insbesondere per E-Mail, ist rechtlich unwirksam.
In diesem Bereich finden Sie folgende Informationen über das Verfahren beim Bundesgerichtshof:
Weitere allgemeine Informationen bieten:
- zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA): die beA-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer
- zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): das Internetangebot des EGVP
- zum besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo): die Informationsseite des EGVP
- zu De-Mail: die Informationsseite des Bundesbeauftragten für Informationstechnik.
Fragen können Sie über unser Kontaktformular stellen.