Der Bundesgerichtshof

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2012


Beschluss vom 22.10.2012 - Zuweisung Prof. Dr. Jurgeleit

Beschluss vom 11.09.2012 - 2. Strafsenat, Wahlvorstand Neuwahl Präsidium, Senat für Wirtschaftsprüfersache

Beschluss vom 27. August 2012 - Vorsitz im V. Zivilsenat und Senat für Landwirtschaftssachen

Beschluss vom 08. August 2012 - Zuweisung neuer Richter

Beschluss vom 04. Juli 2012 - neues Mitglied des Präsidiums

Beschluss vom 28.06.2012 - Vorsitz im 2. Strafsenat

Beschluss vom 21. Juni 2012 - 4. Strafsenat

Beschluss vom 15. Juni 2012 - VII. und XII. Zivilsenat

Beschluss vom 04. Juni 2012 - 5. Strafsenat - RiBGH Dölp

Beschluss vom 31. Mai 2012 - Senat für Patentanwaltssachen

Beschluss vom 19. April 2012 - Zuweisung Dr. Kazele

Beschluss vom 11. April 2012 - IV. Zivilsenat pp - Zuweisung neu gewählter Richter

Beschluss vom 18. Januar 2012 - Vorsitz im 2. und 4. Strafsenat



DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 22. Oktober 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 22. Oktober 2012 beschlossen:

Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Jurgeleit tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum VII. Zivilsenat.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 11. September 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 11. September 2012 beschlossen:

I.

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schmitt wird mit Wirkung zum 15. September 2012 wieder mit voller Arbeitskraft dem 2. Strafsenat zugewiesen. Jedoch bleibt seine Zuweisung zum 4. Strafsenat für Verfahren,

  • die bis zum 11. September 2012 unter seiner Mitwirkung bereits beraten worden sind,
  • in denen ihm vor dem 12. September 2012 die Berichterstattung übertragen worden ist,

bis zu deren Erledigung aufrechterhalten.

II.

Für die am 1. Januar 2013 beginnende Wahlperiode sind fünf Mitglieder des Präsidiums neu zu wählen (§ 21 b Abs. 4 GVG). Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte werden zum Wahlvorstand für die Neuwahl bestellt:

  • RiBGH Dr. Remmert (III. Zivilsenat)
  • Ri'inBGH Dr. Spaniol (3. Strafsenat)
  • RiBGH Kosziol (VII. Zivilsenat)

Zu Ersatzmitgliedern werden bestellt:

  • Ri'inBGH Cirener (1. Strafsenat)
  • RiBGH Dr. Botur (XII. Zivilsenat)
  • RiBGH Gericke (3. Strafsenat)

Die Ersatzmitglieder rücken bei Verhinderung oder Ausscheiden von Mitgliedern des Wahlvorstandes in der Reihenfolge nach, in der sie aufgeführt sind.

III.

Dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen gehören für die Amtszeit ab dem 1. September 2012 die folgenden ehrenamtlichen Beisitzer an:

  • Wirtschaftsprüfer Dr. Aicher
  • Wirtschaftsprüfer Dr. Helmert
  • Wirtschaftsprüfer Hentschel
  • Vereidigter Buchprüfer Paulsen
  • Wirtschaftsprüferin Vieler


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 27. August 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 27. August 2012 beschlossen:

  1. Mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof wird Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Stresemann zur Vorsitzenden des V. Zivilsenats und des Senats für Landwirtschaftssachen bestellt. Sie wird für den V. Zivilsenat als ordentliches Mitglied und für den Senat für Landwirtschaftssachen als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen, ferner für den Großen Senat für Zivilsachen als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
  2. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof wird Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Kazele zum ersten Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs im Senat für Landwirtschaftssachen bestellt.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 9. August 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 8. August 2012 beschlossen:

  1. Universitätsprofessor und Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Radtke tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 1. Strafsenat.
  2. Vizepräsident des Landgerichts Zeng tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 5. Strafsenat.
  3. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Mosbacher tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 1. Strafsenat.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 4. Juli 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 4. Juli 2012 beschlossen:

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Meier-Beck ist Mitglied des Präsidiums, nachdem Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ernemann mit Ablauf des 30. Juni 2012 in den Ruhestand getreten ist.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 28. Juni 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 28. Juni 2012 beschlossen:

Vorsitzendem Richter am Bundesgerichtshof Becker wird mit Wirkung zum 1. Juli 2012 zusätzlich der Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen. Die Tätigkeit im 3. Strafsenat geht im Kollisionsfall vor.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 21. Juni 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 21. Juni 2012 beschlossen:

Richter am Oberlandesgericht Reiter tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 4. Strafsenat.


gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 15. Juni 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 15. Juni 2012 beschlossen:

  1. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird Richter am Bundesgerichtshof Dose zum Vorsitzenden des XII. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie für den Großen Senat für Zivilsachen als erstes stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Gleichzeitig werden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klinkhammer zum stellvertretenden Vorsitzenden des XII. Zivilsenats bestellt und Richterin am Bundesgerichtshof Weber-Monecke für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.
  2. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eick wird mit Wirkung zum 1. Juli 2012 zum stellvertretenden Vorsitzenden des VII. Zivilsenats bestellt.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 04. Juni 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 04. Juni 2012 beschlossen:

Der Beschluss des Präsidiums vom 11. April 2012 wird zu Nr. 5 a) dahingehend geändert, dass Richter am Bundesgerichtshof Dölp mit Beendigung seines durch Erlass des Bundesministeriums der Justiz vom 25. Mai 2012 verlängerten und nunmehr bis zu seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Land Schleswig-Holstein andauernden Sonderurlaubs zum 5. Strafsenat tritt.



gez. in Vertretung Schlick

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 31. Mai 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 31. Mai 2012 beschlossen:

Für den Senat für Patentanwaltssachen wird mit Wirkung zum 1. Juni 2012 aufgrund des Eintritts von Richter am Bundesgerichtshof Bauner in den Ruhestand der Geschäftsverteilungsplan wie folgt geändert:
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Leupertz wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats für Patentanwaltssachen bestellt und für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat und in den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 19. April 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 19. April 2012 beschlossen:

Richter am Oberlandesgericht Dr. Kazele tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zu dem Senat, in dem in Folge des Wechsels im Vorsitz des V. Zivilsenats eine Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof frei wird.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 11. April 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 11. April 2012 beschlossen:

  1. IV. Zivilsenat / XI. Zivilsenat

    1. Richterin am Bundesgerichtshof Mayen übernimmt mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof den Vorsitz im IV. Zivilsenat.
    2. An Stelle von Richterin am Bundesgerichtshof Mayen wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ellenberger für den XI. Zivilsenat stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

  2. III. Zivilsenat

    Für den III. Zivilsenat wird mit Wirkung zum 1. Mai 2012 aufgrund des Eintritts von Richter am Bundesgerichtshof Dörr in den Ruhestand

    1. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Herrmann zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt und als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt,
    2. Richter am Bundesgerichtshof Wöstmann als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  3. XII. Zivilsenat

    Der Beschluss des Präsidiums vom 4. April 2011 wird dahingehend klargestellt, dass Richter am Oberlandesgericht Dr. Botur mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zu dem Senat tritt, in dem in Folge des Ausscheidens von Frau Vorsitzender Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hahne eine Vakanz für einen Richter am Bundesgerichtshof eintritt.

  4. 3. Strafsenat / XI. Zivilsenat

    1. Richter am Oberlandesgericht Gericke tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 3. Strafsenat.
    2. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges wechselt mit dem Wirksamwerden der vorgenannten Ernennung aus dem 3. Strafsenat zum XI. Zivilsenat.
    3. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Spaniol tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum 3. Strafsenat.
    4. Für den 3. Strafsenat wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schäfer mit Wirkung zum 1. Juni 2012 als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

  5. 5. Strafsenat

    1. Richter am Bundesgerichtshof Dölp tritt am 5. Juni 2012 mit Beendigung des durch die Bundesministerin der Justiz am 26.Oktober 2009 für die Dauer der 17. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags bewilligten Sonderurlaubs zum 5. Strafsenat.
    2. Für den 5. Strafsenat wird mit Wirkung zum 1. Juni 2012 Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schneider als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen und als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  6. 1. Strafsenat / Ermittlungsrichter

    Vorsitzende Richterin am Landgericht Cirener tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum 1. Strafsenat und übernimmt – an Stelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Sander – zugleich die Aufgaben des Ermittlungsrichters VI.

  7. VII. Zivilsenat

    1. Richter am Oberlandesgericht Kosziol tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum VII. Zivilsenat.
    2. Richter am Oberlandesgericht Dr. Kartzke tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum VII. Zivilsenat.
    3. Für den VII. Zivilsenat werden mit Wirkung zum 1. Juni 2012 Richter am Bundesgerichtshof Prof. Leupertz als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und mit Wirkung zum 1. Juli 2012 Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eick als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  8. X. Zivilsenat

    Richter am Oberlandesgericht Dr. Deichfuß tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum X. Zivilsenat.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 18. Januar 2012
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 18. Januar 2012 beschlossen:

Das Präsidium hält – auch unter Berücksichtigung aller von den Mitgliedern des 2. Strafsenats mitgeteilten Einwänden – an seinem Beschluss vom 15. Dezember 2011 betreffend die Besetzung des Vorsitzes im 2. und 4. Strafsenat fest.

Am 15. Dezember 2011 wurde der Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2012 beschlossen.



gez. Prof. Dr. Tolksdorf