Der Bundesgerichtshof

Nachfolgend finden Sie die einzelnen Präsidiumsbeschlüsse zum Geschäftsverteilungsplan 2013. Ergänzend finden Sie diese Informationen in einem PDF-Dokument

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2013


Beschluss vom 12.08.2013 - XI. Zivilsenat

Beschluss vom 31.07.2013 - Dienstgericht des Bundes

Beschluss vom 11.07.2013 - Besetzung der Senate pp.

Beschluss vom 26.06.2013 - Vorsitz im 1. 2. und 3. Strafsenat sowie im Kartellsenat pp.

Beschluss vom 13.05.2013 - Zuweisung neu gewählter Richter pp.


DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 12. August 2013
- S 221 -

Das Präsidium hat am 12. August 2013 beschlossen:

Frau Richterin am Oberlandesgericht Dr. Eva-Maria Derstadt tritt mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum XI. Zivilsenat.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 31. Juli 2013
- S 221 -

Das Präsidium hat am 31. Juli 2013 beschlossen:

  1. Richter am Bundesgerichtshof Pamp, der ab 15. August 2013 die Aufgaben des Präsidialrichters übernimmt, scheidet mit dem Ablauf des 14. August 2013 aus dem Dienstgericht des Bundes aus. An seiner Stelle wird Richter am Bundesgerichtshof Gericke mit Wirkung ab dem 15. August 2013 als nicht ständiger Beisitzer dem Dienstgericht des Bundes zugewiesen.
  2. Für das Dienstgericht des Bundes wird mit Wirkung ab 15. August 2013 Richter am Bundesgerichtshof Gericke - anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Pamp - als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe entsandt.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 11. Juli 2013
- S 221 -

Das Präsidium hat am 11. Juli 2013 beschlossen:

  1. 1. Strafsenat / Großer Senat für Strafsachen
    Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum wird für den 1. Strafsenat als Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
  2. 2. Strafsenat
    Richter am Bundesgerichtshof Dr. Appl wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats bestellt.
  3. 1. und 2. Strafsenat,
    Richter am Bundesgerichtshof Zeng wechselt mit Wirkung zum 15. Juli 2013 aus dem 1. in den 2. Strafsenat.
  4. 3. Strafsenat
    Richter am Bundesgerichtshof Mayer wird für den 3. Strafsenat als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
  5. 5. Strafsenat

    1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Sander wird zum stellvertretenden Vorsitzenden des 5. Strafsenats bestellt.
    2. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. König wird für den 5. Strafsenat als Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

  6. III. Zivilsenat

    1. Richter am Bundesgerichtshof Reiter wechselt mit Wirkung zum 15. Juli 2013 aus dem 4. Strafsenat in den III. Zivilsenat.
    2. Zugleich scheidet Richter am Bundesgerichtshof Cierniak aus dem III. Zivilsenat aus.

  7. Senat für Wirtschaftsprüfersachen und Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
    Mit sofortiger Wirkung scheidet Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum aus dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen sowie aus dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen aus. In diesen Senaten werden bestellt.

    1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger zum stellvertretenden Vorsitzenden,
    2. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger zum zweiten Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs und
    3. Richter am Bundesgerichtshof Bellay zum (zweiten) beisitzenden Mitglied des Bundesgerichtshofs.

      Richter am Bundesgerichtshof Bellay wird außerdem für diese Senate als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat entsandt.

  8. Ermittlungsrichter V
    Richter am Bundesgerichtshof Dr. Quentin übernimmt – anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger – mit sofortiger Wirkung die Aufgaben des Ermittlungsrichters V.
  9. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichthöfe des Bundes
    Für den Großen Senat für Strafsachen werden mit sofortiger Wirkung

    Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Th. Fischer - anstelle von Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Nack a. D. - als (zweites) Mitglied,
    Richter am Bundesgerichtshof Pfister als erstes stellvertretendes Mitglied und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum als zweites stellvertretendes Mitglied

    in den gemeinsamen Senat der obersten Gerichthöfe des Bundes entsandt.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.



DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 26. Juni 2013
- S 221 -

Das Präsidium hat am 26. Juni 2013 beschlossen:

  1. 1., 2. und 5. Strafsenat

    1. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 aus dem 5. zum 1. Strafsenat und übernimmt dort den Vorsitz.
    2. Zugleich wechselt Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berger aus dem 2. zum 5. Strafsenat.

  2. 2. und 3. Strafsenat

    1. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Becker tritt mit Blick auf die Erklärung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, seine Aufgaben als Vorsitzender des 3. Strafsenats niederzulegen, mit Wirkung vom 1. Juli 2013 aus dem 2. in den 3. Strafsenat und übernimmt dort den Vorsitz.
    2. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer übernimmt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 den Vorsitz im 2. Strafsenat.

  3. 4. und 3. Strafsenat
    Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 aus dem 3. zum 4. Strafsenat und übernimmt dort den Vorsitz.
  4. Kartellsenat
    Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Dr. h.c. Bornkamm scheidet mit Blick auf die Erklärung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, sich als Vorsitzender wieder dem Kartellsenat anzuschließen, mit Wirkung vom 15. Juli 2013 aus dem Kartellsenat aus. In Verfahren, in denen bis dahin eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, bleibt Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bornkamm dem Kartellsenat als Vorsitzender zugewiesen.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.



DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 13. Mai 2013
- S 22 1 -

Das Präsidium hat am 13. Mai 2013 beschlossen:

  1. XII. Zivilsenat
    Richter am Oberlandesgericht Guhling tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum XII. Zivilsenat.
  2. VI. Zivilsenat
    Leitender Ministerialrat Offenloch tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum VI. Zivilsenat.
  3. X. Zivilsenat
    Richterin am Bundespatentgericht Dr. Kober-Dehm tritt mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum X. Zivilsenat.
  4. VIII. Zivilsenat
    Richterin am Oberlandesgericht Graßnack tritt mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zu dem Senat, in dem in Folge des Wechsels im Vorsitz des VIII. Zivilsenats eine Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof frei wird.
  5. I. Zivilsenat
    Richterin am Oberlandesgericht Dr. Schwonke tritt mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zu dem Senat, in dem in Folge des Wechsels im Vorsitz des I. Zivilsenats eine Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof frei wird.
  6. Senat für Patentanwaltssachen
    Richterin am Bundesgerichtshof Schuster wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 im Senat für Patentanwaltssachen zur dritten Vertreterin der beisitzenden Richter des Bundesgerichtshofs bestellt.
  7. Großer Senat für Zivilsachen
    Richter am Bundesgerichtshof Vill wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 für den IX. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.
  8. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
    Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bacher wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 für den X. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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