Der Bundesgerichtshof

Nachfolgend finden Sie die einzelnen Präsidiumsbeschlüsse zum Geschäftsverteilungsplan 2014. Ergänzend finden Sie diese Informationen in einem PDF-Dokument

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2014


Beschluss vom 19.11.2014 - Zuweisung Dr. Dauber, Dr. Feilcke, Dr. Roloff, Dr. Schoppmeyer und Wimmer

Beschluss vom 17.11.2014 - Zuweisung Dr. Göbel

Beschluss vom 27.10.214 – V. Zivilsenat und Sondersenate

Beschluss vom 25.09.2014 – Dienstgericht des Bundes

Beschluss vom 11.09.2014 – Bestellung eines Wahlvorstands

Beschluss vom 26.08.2014 - Dienstgericht

Beschluss vom 30.06.2014 - I. und VIII. Zivilsenat, 1. Strafsenat, Sondersenate

Beschluss vom 24.06.2014 - Vorsitz im I. und VIII. Zivilsenat

Beschluss vom 05.06.2014 - Zuweisung Sacher und Feddersen; Mitglieder PräsRat

Beschluss vom 22.05.2014 - 1. Strafsenat

Beschluss vom 24.02.2014 - I. Zivilsenat

Beschluss vom 24.01.2014 - VII. und VIII. Zivilsenat

DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 19. November 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 19. November beschlossen:

  1. Vizepräsident des Landgerichts Dr. Heinrich Schoppmeyer wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem IV. Zivilsenat zugewiesen.
  2. Richter am Oberlandesgericht Dr. Burkhard Feilcke wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem VII. Zivilsenat zugewiesen.
  3. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Desirée Dauber wird mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem XI. Zivilsenat zugewiesen.
  4. Oberstaatsanwältin Renate Wimmer wird mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem Senat zugewiesen, in dem in Folge des Wechsels im Vorsitz des VII. Zivilsenats eine Planstelle für eine Richterin/einen Richter am Bundesgerichtshof frei wird.
  5. Richterin am Kammergericht Dr. Stefanie Roloff wird mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem VI. Zivilsenat zugewiesen.

gez. Limperg

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 17. November 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 17. November beschlossen:

Richter am Oberlandesgericht Dr. Alfred Göbel wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem V. Zivilsenat zugewiesen.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 27. Oktober 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 27. Oktober 2014 beschlossen:

I.

Es treten jeweils mit Wirkung vom 1. November 2014 die nachfolgenden Änderungen der Senatsbesetzung ein:

  1. V. Zivilsenat
    Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schmidt-Räntsch wird zur stellvertretenden Vorsitzenden des V. Zivilsenats bestellt.
  2. Senat für Landwirtschaftssachen
    Es werden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Czub zum stellvertretenden Vorsitzenden und Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brückner zum beisitzenden Mitglied des Senats für Landwirtschaftssachen bestellt.
  3. Großer Senat für Zivilsachen
    Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schmidt-Räntsch wird für den V. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.
  4. Große Senate
    Für den Senat für Landwirtschaftssachen werden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Czub als ordentliches Mitglied und Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brückner als stellvertretendes Mitglied in die Großen Senate entsandt.
  5. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    1. Für den V. Zivilsenat werden Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schmidt-Räntsch als ordentliches Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Czub als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
    2. Für den Senat für Landwirtschaftssachen werden Richter am Bundesgerichtshof Dr. Czub als ordentliches Mitglied und Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brückner als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
  6. Senat für Anwaltssachen
    Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Becker tritt als beisitzendes Mitglied zum Senat für Anwaltssachen (nur in Verfahren, die die Zulassung nach §§ 164 ff. BRAO betreffen).

II.

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger wird mit Wirkung vom 1. November 2014 Mitglied des Präsidiums, nachdem Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Basdorf mit Ablauf des 31. Oktober 2014 in den Ruhestand treten wird.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 25. September 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 25. September 2014 beschlossen:

Nachdem Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Maidowski am 15. Juli 2014 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden ist, wird an seiner Stelle Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. von der Weiden Vertreter der nichtständigen Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 11. September 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 11. September 2014 beschlossen:

Für die am 1. Januar 2015 beginnende Wahlperiode sind fünf Mitglieder des Präsidiums neu zu wählen (§ 21 b Abs. 4 GVG). Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte werden zum Wahlvorstand für die Neuwahl bestellt:

  • RiBGH Gericke (3. Strafsenat)
  • RiBGH Offenloch (VI. Zivilsenat)
  • RinBGH Dr. Derstadt (XI. Zivilsenat)

Zu Ersatzmitgliedern werden bestellt:

  • RiBGH Prof. Dr. Mosbacher (1. Strafsenat)
  • RiBGH Guhling (XII. Zivilsenat)
  • RinBGH Dr. Kober-Dehm (X. Zivilsenat)

Die Ersatzmitglieder rücken bei Verhinderung oder Ausscheiden von Mitgliedern des Wahlvorstandes in der Reihenfolge nach, in der sie aufgeführt sind.

gez. in Vertretung Schlick

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 26. August 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 26. August 2014 beschlossen:

Mit Wirkung zum 1. September 2014 werden bestellt:

  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges zur ständigen Beisitzerin im Dienstgericht des Bundes,
  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Koch - anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges - zum nichtständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes,
  • Richter am Bundesgerichtshof Guhling - anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Koch - zum Vertreter der ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes.

Mit Wirkung zum 1. November 2014 wird Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Mayen zur stellvertretenden Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes bestellt.

gez. Limperg

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 30. Juni 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 30. Juni 2014 beschlossen:

  1. I. Zivilsenat / Großer Senat / Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
    Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 wird

    1. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Koch zum stellvertretenden Vorsitzenden des I. Zivilsenats bestellt,
    2. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Büscher für den I. Zivilsenat als Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt,
    3. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schaffert für den I. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
  2. VIII. Zivilsenat / Großer Senat / Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
    Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 wird

    1. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer zur stellvertretenden Vorsitzenden des VIII. Zivilsenats bestellt,
    2. Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Milger für den VIII. Zivilsenat als Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt,
    3. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer für den VIII. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt,
    4. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bünger für den VIII. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
  3. 1. Strafsenat / Großer Senat / Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes
    Mit Wirkung vom 1. August 2014 wird

    1. Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß zum stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Strafsenats bestellt und - jeweils anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wahl - für den 1. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt,
    2. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Graf für den 1. Strafsenat als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt,
    3. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger für den 1. Strafsenat als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
  4. Senat für Anwaltssachen / Großer Senat

    1. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer scheidet mit Ablauf des 30. Juni 2014 aus dem Senat für Anwaltssachen aus. Das gilt nicht für die Verfahren AnwZ 3/13 und AnwZ 6/13; in Bezug auf diese Verfahren und bis zu deren Erledigung bleibt Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer Mitglied des Senats für Anwaltssachen.
    2. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 wird

      1. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Remmert zum Mitglied des Senats für Anwaltssachen bestellt,
      2. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Deichfuß anstelle von Vorsitzendem Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Büscher zum ersten Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs im Senat für Anwaltssachen bestellt,
      3. Richter am Bundesgerichtshof Seiters anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fetzer für den Senat für Anwaltssachen als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat entsandt.

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 24. Juni 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 24. Juni 2014 beschlossen:

  1. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Büscher zum Vorsitzenden des I. Zivilsenats bestellt.
  2. Mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof wird Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Milger zur Vorsitzenden des VIII. Zivilsenats bestellt.

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 5. Juni 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 5. Juni 2014 beschlossen:

I.

Nach Aussprache wählte das Präsidium in offener Abstimmung einstimmig (bei zwei Enthaltungen) als in den Präsidialrat zu entsendende Mitglieder:

  • Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Stresemann
  • Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose.

Die Wahl von zwei Vertretern wurde bis nach der Wahl von drei Mitgliedern des Präsidialrates durch die Richterschaft zurückgestellt.

II.

Nach Aussprache fasste das Präsidium ferner einstimmig folgenden Beschluss:

1. VII. Zivilsenat
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Sacher tritt mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum VII. Zivilsenat.

2. I. Zivilsenat
Richter am Oberlandesgericht Feddersen tritt mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum I. Zivilsenat.

Die Zuweisung der weiteren am 22. Mai 2014 zu Bundesrichterinnen und Bundesrichtern Gewählten soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Das Präsidium erörterte ferner die demnächst anstehenden Neubesetzungen von Stellvertreterpositionen; eine Beschlussfassung wurde auch insoweit zunächst zurückgestellt.

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 22. Mai 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 22. Mai 2014 beschlossen:

Richterin am Oberlandesgericht Dr. Renate Fischer tritt mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum 1. Strafsenat.

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 24. Februar 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 24. Februar 2014 beschlossen:

Der Präsidiumsbeschluss vom 13. Mai 2013 wird hinsichtlich Ziffer 5. klarstellend dahin gehend ergänzt, dass Richterin am Oberlandesgericht Dr. Schwonke mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem I. Zivilsenat zugewiesen wird.

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DER PRÄSIDENT DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, den 24. Januar 2014
- S 221 -

Das Präsidium hat am 24. Januar 2014 beschlossen:

  1. Richter am Bundesgerichtshof Kosziol wechselt mit Wirkung vom 1. Februar 2014 vom VII. Zivilsenat in den VIII. Zivilsenat.
  2. Richterin am Oberlandesgericht Christiane Graßnack wird in Abänderung des Beschlusses vom 13. Mai 2013 mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem VII. Zivilsenat zugewiesen.

gez. Prof. Dr. Tolksdorf

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