Der Bundesgerichtshof

Nachfolgend finden Sie die einzelnen Präsidiumsbeschlüsse zum Geschäftsverteilungsplan 2015. Ergänzend finden Sie diese Informationen in einem PDF-Dokument

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2015


Beschluss vom 10.12.2015 - Senat für Anwaltssachen

Beschluss vom 17.11.2015 - VI. Zivilsenat und Sondersenate

Beschluss vom 29.09.2015 - Zuweisung Dr. Schoppmeyer

Beschluss vom 15.09.2015 - 1. Strafsenat pp.

Beschluss vom 28.07.2015 - Vorsitz und stv. Vorsitz im III. Zivilsenat

Beschluss vom 29.06.2015 - Zuweisung neu gewählter Richterinnen und Richter

Beschluss vom 23.04.2015 - Dienstgericht des Bundes - Senat für Patentanwaltssachen

Beschluss vom 26.03.2015 - Zuweisung neu gewählter Richter pp.

Beschluss vom 26.02.2015 - I. und VII. Zivilsenat pp.


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 10. Dezember 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 10. Dezember 2015 beschlossen:

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. König scheidet mit Ablauf des 31. Dezember 2015 aus dem Senat für Anwaltssachen aus. Das gilt nicht für das Verfahren AnwZ (Brfg) 49/14; in Bezug auf dieses Verfahren und bis zu dessen Abschluss bleibt Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. König auch über den 31. Dezember 2015 hinaus Mitglied des Senats für Anwaltssachen.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 17. November 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 17. November 2015 beschlossen:

Jeweils mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 werden

  1. Richter am Bundesgerichtshof Stöhr zum stellvertretenden Vorsitzenden des VI. Zivilsenats bestellt;
  2. Richter am Bundesgerichtshof Offenloch zum Mitglied des Senats für Notarsachen bestellt;
  3. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Brückner zur Vertreterin der nicht-ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes (Vertreterin der Mitglieder des Bundesgerichtshofs) bestellt;
  4. Richter am Bundesgerichtshof Wellner für den VI. Zivilsenat in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt;
  5. Richter am Bundesgerichtshof Wöstmann jeweils für den Senat für Notarsachen als stellvertretendes Mitglied in die Großen Senate sowie als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 29. September 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 29. September 2015 beschlossen:

Der Präsidiumsbeschluss vom 29. Juni 2015 wird hinsichtlich Ziff. 3. dahin ergänzt, dass Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schoppmeyer über den 30. September 2015 hinaus in den Verfahren IV ZR 68/15, IV ZR 266/14, IV ZR 267/14 und IV ZR 373/14 bis zu deren Erledigung dem IV. Zivilsenat weiterhin zugewiesen bleibt.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 15. September 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 15. September beschlossen:

Strafsenat / Großer Senat / Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 wird

  1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Graf zum stellvertretenden Vorsitzenden des 1. Strafsenats bestellt und - jeweils anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß - für den 1. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt,
  2. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jäger für den 1. Strafsenat als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt,
  3. Richterin am Bundesgerichtshof Cirener für den 1. Strafsenat als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

Senat für Notarsachen

Mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2015 wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Appl anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Rothfuß zum zweiten Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs im Senat für Notarsachen bestellt.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 28. Juli 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 28. Juli beschlossen:

Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Herrmann zum Vorsitzenden des III. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

Gleichzeitig wird Richter am Bundesgerichtshof Seiters zum stellvertretenden Vorsitzenden des III. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 29. Juni 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 29. Juni 2015 beschlossen:

  1. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Liebert tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum III. Zivilsenat.
  2. Richterin am Oberlandesgericht Haberkamp tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum V. Zivilsenat.
  3. Jeweils mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 wechseln Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schoppmeyer vom IV. Zivilsenat in den IX. Zivilsenat und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bär vom IX. Zivilsenat in den 1. Strafsenat.
  4. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Bußmann tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum IV. Zivilsenat.
  5. Richterin am Oberlandesgericht Müller tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum VI. Zivilsenat.
  6. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Tiemann tritt mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum 3. Strafsenat.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 23. April 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 23. April beschlossen:

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Schwonke (I. Zivilsenat) wird - jeweils anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Pauge - zur Vertreterin der nichtständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes (Vertreterin der Mitglieder des Bundesgerichtshofs) sowie zur Vertreterin der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs im Senat für Patentanwaltssachen bestellt.

In Vertretung

gez. Schlick

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 26. März 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 26. März beschlossen:

  1. Vorsitzende Richterin Landgericht Dr. Louisa Bartel wird mit Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof zum Mitglied des 2. Strafsenats bestellt.
  2. Ministerialrat Dr. Wolfgang Bär wird mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof zum Mitglied des IX. Zivilsenats bestellt.
  3. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Burkhard Feilcke wechselt mit Wirkung zum 9. April 2015 vom VII. Zivilsenat in den 5. Strafsenat.
  4. Richterin am Bundesgerichtshof Renate Wimmer wird mit Wirkung zum 13. April 2015 anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Burkhard Feilcke zur Ermittlungsrichterin III bestellt.
    1. Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Krehl wird anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bertram Schmitt für den 2. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
    2. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Yvonne Ott wird anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ekkehard Appl für den 2. Strafsenat als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
    3. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ralf Eschelbach wird anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Krehl für den 2. Strafsenat als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

gez. Limperg

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DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 26. Februar 2015
- S 221 -

Das Präsidium hat am 26. Februar beschlossen:

  1. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ellenberger zum Vorsitzenden des XI. Zivilsenats bestellt.Gleichzeitig wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grüneberg für den XI. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
  2. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eick zum Vorsitzenden des VII. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.

    1. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kartzke zum stellvertretenden Vorsitzenden des VII. Zivilsenats bestellt und für diesen Senat als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt,
    2. Richter am Bundesgerichtshof Halfmeier für den VII. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in Großen Senat für Zivilsachen entsandt.
  3. Mit Wirkung vom 10. März 2015 wird für den Senat für Patentanwaltssachen der Geschäftsverteilungsplan wie folgt geändert:

    1. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eick scheidet mit Ablauf des 9. März 2015 aus dem Senat für Patentanwaltssachen aus. An seiner Stelle wird Richter am Bundesgerichtshof Hubert zum stellvertretenden Vorsitzenden bestellt und für den Senat für Patentanwaltssachen als ordentliches Mitglied in die Großen Senate entsandt.
    2. Richterin am Bundesgerichtshof Graßnack wird zum beisitzenden Mitglied des Bundesgerichtshofs bestellt.
    3. Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grabinski wird für den Senat für Patentanwaltssachen als stellvertretendes Mitglied in die Großen Senate sowie als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Limperg

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Geschäftsverteilungsplan 2015 als PDF-Dokument

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