Der Bundesgerichtshof

Geschäftsstelle

Beim Bundesgerichtshof ist gemäß § 153 GVG eine Geschäftsstelle eingerichtet, die in Senatsgeschäftsstellen gegliedert ist. In jeder Senatsgeschäftsstelle sind zwei bis drei Mitarbeiter des mittleren Justizdienstes tätig. Zur Geschäftsstelle gehören auch die Beamten des gehobenen Dienstes. Sie sind Diplom-Rechtspfleger (FH) und nehmen neben ihrer Urkunds- und Kostenbeamtentätigkeit die Aufgaben wahr, die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragen sind. Unter anderem gehören hierzu Aufgaben auf dem Gebiet der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe oder die Erteilung bestimmter Vollstreckungsklauseln. Ein Rechtspfleger betreut in der Regel zwei Senatsgeschäftsstellen.

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle führen die Akten und die Verfahrensregister, fertigen Sitzungsprotokolle, führen die Korrespondenz mit den Verfahrensbeteiligten und nehmen die Aufgaben des Kostenbeamten und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahr. Hierzu gehören unter anderem die Erteilung von Vollstreckungsklauseln und Rechtskraftvermerken sowie die Anweisung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle zählt außerdem das Korrekturlesen der mit schriftlichen Gründen versehenen Senatsentscheidungen. Daneben werden die Geschäftsstellen-Mitarbeiter – insbesondere die Rechtspfleger – vorbereitend zur Unterstützung der Senate tätig.