Der Bundesgerichtshof

Organigramm des Bundesgerichtshofs

Auf dieser Seite finden Sie das Organigramm des Bundesgerichtshofs als PDF-Dokument und in einer barrierefreien Textversion. Das Organigramm gibt einen Überblick über die Aufbauorganisation des Bundesgerichtshofs.


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An der Spitze des Bundesgerichtshofs steht die Präsidentin. Ihr Vertreter ist der Vizepräsident. Direkt bei der Präsidentin angesiedelt sind das Referat P (Präsidialrichterin), das Referat J (Mitarbeit im Präsidialbereich) und der Pressesprecher.

Die weitere Organisation des Bundesgerichtshofs gliedert sich in zwei große Bereiche: die Rechtsprechung und die beiden Abteilungen Verwaltung und Informationsdienste. Die beiden Abteilungen sind der Präsidentin unterstellt.

Im Bereich der Rechtsprechung verteilt das Präsidium die Rechtsprechungsaufgaben, bestimmt die Besetzung der Senate und bestellt die Ermittlungsrichter. Die Rechtsprechung wird durch dreizehn Zivilsenate, sechs Strafsenate, acht Senate für besondere Materien, zwei Ermittlungsrichter sowie durch die drei Großen Senate ausgeübt.

Bei den Zivilsenaten besteht im Wesentlichen folgende Geschäftsverteilung:

  • I. Zivilsenat: Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
  • II. Zivilsenat: Gesellschaftsrecht
  • III. Zivilsenat: Staatshaftungsrecht und Dienstvertragsrecht
  • IV. Zivilsenat: Erbrecht und Versicherungsvertragsrecht
  • V. Zivilsenat: Grundstücksrecht
  • VI. Zivilsenat: Recht der unerlaubten Handlung
  • VIa. Zivilsenat (Hilfssenat): Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung bei sog. Diesel-Sachen
  • VII. Zivilsenat: Bauwerksvertragsrecht und Architektenrecht
  • VIII. Zivilsenat: Kaufrecht und Wohnraummietrecht
  • IX. Zivilsenat: Insolvenzrecht und Anwaltshaftung
  • X. Zivilsenat: Patentrecht
  • XI. Zivilsenat: Bankrecht und Kapitalmarktrecht
  • XII. Zivilsenat: Familienrecht und gewerbliches Mietrecht
  • XIII. Zivilsenat: Energiewirtschaftsrecht

In Strafsachen richtet sich die Geschäftsverteilung in erster Linie nach regionalen Kriterien. Jedem der sechs Senate sind Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken zugewiesen:

  • 1. Strafsenat: Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke München, Stuttgart und Karlsruhe
  • 2. Strafsenat: Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke Frankfurt am Main, Jena und Köln
  • 3. Strafsenat: Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz
  • 4. Strafsenat: Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke Hamm und Zweibrücken
  • 5. Strafsenat (Sitz in Leipzig): Revisionen für den Bezirk des Kammergerichts und der Oberlandesgerichtsbezirke Bremen, Dresden, Hamburg und Schleswig
  • 6. Strafsenat (Sitz in Leipzig): Revisionen der Oberlandesgerichtsbezirke Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg, Rostock und Saarbrücken

Unabhängig davon sind den folgenden Strafsenaten als Spezialmaterien zugewiesen:

  • 1. Strafsenat: Militärstrafsachen, Vergehen gegen die Landesverteidigung, Steuer- und Zollstrafsachen
  • 2. Strafsenat: sonstige Entscheidungen ohne Spezialzuweisung
  • 3. Strafsenat: Staatsschutzsachen
  • 4. Strafsenat: Verkehrsstrafsachen

Neben den Zivil- und Strafsenaten gibt es beim Bundesgerichtshof die folgenden acht Spezialsenate:

  • der Kartellsenat
  • das Dienstgericht des Bundes
  • der Senat für Notarsachen
  • der Senat für Anwaltssachen
  • der Senat für Patentanwaltssachen
  • der Senat für Landwirtschaftssachen
  • der Senat für Wirtschaftsprüfersachen (Sitz in Leipzig)
  • der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen (Sitz in Leipzig)

Die drei sogenannten Großen Senate sind

  • der Große Senat für Zivilsachen
  • der Große Senat für Strafsachen
  • die Vereinigten Großen Senate, bestehend aus dem Großen Senat für Zivilsachen und dem Großen Senat für Strafsachen

Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs gemäß § 153 GVG sowie die Allgemeine Schreibkanzlei sind den Senaten angegliederte Bereiche.

Am Bundesgerichtshof gibt es die beiden Abteilungen Verwaltung (AL Z) mit der Stabsstelle für Strategische Planung und Projektmanagement und Informationsdienste (ID).

Die Abteilung Verwaltung gliedert sich in die Bereiche Z A , Z B, Z C sowie Z OE. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Z A: Leitung des Bereichs Z A
  • Z A 1: Sicherheitsangelegenheiten, Einzelbaumaßnahmen (Westgebäude u.a.)
  • Z A 2: Liegenschaftsmanagement, Einzelbaumaßnahmen (Ostgebäude u.a.)
  • Z A 3: Rechtsangelegenheiten; Auftrags- und Beschaffungswesen, Geheimschutz, Sabotageschutz
  • Z L: Verwaltung Dienststelle Leipzig
  • Z B: Leitung des Bereichs Z B
  • Z B 1: Personalmanagement, Personalausgaben
  • Z B 2: Organisation, Fortbildung, Arbeitsschutz
  • Z B 3: Haushalt und Finanzwesen, Rechnungsstelle
  • Z B 4: Innerer Dienst
  • Geschäftsleitung sowie Kanzleileitung: delegierte Verwaltungsaufgaben

  • Z C: Leitung des Bereichs Z C
  • Z C 1: Informationstechnologie, Telekommunikation, IT-Betrieb
  • Z C 2: Informationstechnologie, Medientechnik


Die Abteilung Informationsdienste gliedert sich in den Bereich Bibliothek und den Bereich Dokumentationsstelle/Entscheidungsversand.

Der Bibliotheksleitung unterstehen verschiedene Sachgebiete, darunter Erschließung, Informationsvermittlung und die Teilbibliothek in Leipzig.

Der Leitung des Bereichs Dokumentationsstelle/Entscheidungsversand unterstehen verschiedene Sachgebiete, darunter NeuRIS und das Rechtsinformationsportal.

Am Bundesgerichtshof bestehen folgende Vertretungen:

  • Richterrat
  • Personalrat
  • Schwerbehindertenvertretung

Am Bundesgerichtshof wurden folgende Beauftragte benannt:

  • Beauftragter für Bauangelegenheiten
  • Bibliotheksbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte
  • Geheimschutz- und Sabotageschutzbeauftragter
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • IT-Beauftragter
  • IT-Sicherheitsbeauftragter