Der Bundesgerichtshof

Richterinnen und Richter

Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshof werden vom Richterwahlausschuss gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Der Richterwahlausschuss ist ein aus 32 Mitgliedern bestehendes Gremium, das vom Bundesjustizminister einberufen wird und sich aus den Justizministern der 16 Bundesländer sowie 16 weiteren, vom Deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern zusammensetzt. Als Bundesrichter gewählt werden kann jeder Deutsche, der die Befähigung zum Richteramt besitzt und das 35. Lebensjahr vollendet hat. Neben der besonderen fachlichen und persönlichen Qualifikation der Kandidaten, die überwiegend aus dem Justizdienst der Länder stammen, ist auch deren föderale Zugehörigkeit ein Wahlkriterium, da alle Bundesländer entsprechend ihrer Bevölkerungszahl bei den Gerichtshöfen des Bundes vertreten sein sollen.

Die Besetzung der Senate finden Sie im Bereich Geschäftsverteilung.