Der Bundesgerichtshof

Die Stellung des Bundesgerichtshofs im Gerichtssystem

Der Bundesgerichtshof steht an der Spitze der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte. Diesen sogenannten ordentlichen Gerichten ist die Zivil- und Strafrechtspflege übertragen. In ihrem Bereich sind etwa 75 Prozent der Richter in der Bundesrepublik Deutschland tätig. Die Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte gehören aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland zur Organisationshoheit der Bundesländer. Der Bundesgerichtshof ist hingegen ein Gericht auf Bundesebene. Er untersteht organisatorisch dem Bundesminister der Justiz.

Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland noch vier weitere Gerichtszweige: die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Auch hier bildet jeweils ein oberster Gerichtshof des Bundes die höchste Instanz: das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, der Bundesfinanzhof (BFH) in München, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind organisatorisch und personell voneinander unabhängig. Um die Einheitlichkeit ihrer Rechtsprechung zu gewährleisten, gibt es einen Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Er entscheidet, wenn ein Senat eines obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines Senats eines anderen obersten Gerichtshofs abweichen will. Der Sitz des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Eine Sonderstellung in der deutschen Gerichtslandschaft nimmt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein, das seinen Sitz ebenfalls in Karlsruhe hat. Ihm obliegt die Aufgabe, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Es überprüft im Rahmen von Normenkontrollverfahren Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und entscheidet über Meinungsverschiedenheiten zwischen Verfassungsorganen. Das häufigste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Verfassungsbeschwerde. Jeder Bürger kann Verfassungsbeschwerde erheben, wenn er sich durch eine staatliche Maßnahme in Grundrechten verletzt glaubt; unter anderem kann sich die Verfassungsbeschwerde gegen letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen wenden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist zuständig für die Auslegung von Unionsrecht. Nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (ehemals Art. 234 Abs. 3 EGV) muss der Bundesgerichtshof dem EuGH entscheidungsrelevante Zweifelsfragen insbesondere zur Auslegung der Europäischen Verträge zur Vorabentscheidung vorlegen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg kann zur Durchsetzung der in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 verankerten Rechte angerufen werden.