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Hinweis zur elektronischen Kommunikation
Mit einfacher E-Mail können Sie nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Rechtsanwälte sind seit 1. Januar 2022 zur Einreichung auf elektronischem Weg verpflichtet.
Hinweis zur Gestaltung von Schriftsätzen an die Zivilsenate
Bitte beachten Sie unsere Gestaltungshinweise für die erste Seite Ihres Schriftsatzes, wenn Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren ohne Rechtsanwalt auf dem Papierweg oder per Telefax an einen der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs wenden. Sie erleichtern uns dadurch die Bearbeitung. Gestaltungsvorschläge hierfür finden Sie in unserem Merkblatt, auch zum Download Merkblatt als PDF-Dokument (PDF, 72KB, nicht barrierefrei) .