Twitter-Kanal des Bundesgerichtshofs
Unter www.twitter.com/BGH_Bund finden Sie den Twitter-Kanal des Bundesgerichtshofs. Über diesen Kanal twittert die Pressestelle des Bundesgerichtshofs aktuelle Pressemitteilungen zeitgleich mit der Veröffentlichung auf der gerichtseigenen Internetseite.
Bitte beachten Sie, dass Twitter nicht für Anfragen an die Pressestelle des Bundesgerichtshofs zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Anfragen über Twitter nicht beantwortet werden. Die Kontaktdaten der Pressestelle des Bundesgerichtshofs finden Sie hier.
Auch Verfahrensanträge oder verfahrensbezogene Nachrichten können nicht über Twitter eingereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Plattform www.twitter.com von einem privaten Unternehmen betrieben wird. Der Bundesgerichtshof hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der Nutzerdatenspeicherung durch den Betreiber der Twitter-Plattform sowie auf die jederzeitige Verfügbarkeit des Dienstes.
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