Der Bundesgerichtshof

Verhandlungstermin am 9. Juni 2015 in Sachen 1 StR 606/14

Datum: 09.06.2015

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen irakischen Staatsangehörigen, dessen Antrag auf Gewährung auf Asyl rechtskräftig abgelehnt worden war. Er war vollziehbar ausreisepflichtig. Sein inländischer Aufenthalt wurde aber aufgrund entsprechender Entscheidungen der zuständigen Ausländerbehörde zunächst für einen gewissen Zeitraum geduldet. Später verfügte diese Behörde dann jedoch die Abschiebung und beauftragte die Polizei, diese durch Verbringung zum Frankfurter Flughafen zu vollziehen.

Den mit der Abschiebung konkret betrauten Polizeibeamten war allerdings das Bestehen einer zum Zeitpunkt der Abschiebung wirksamen Duldung unbekannt. Als diese die Abschiebung vornehmen wollten, drohte der Angeklagte zunächst mit Selbstmord und versteckte sich anschließend in einer Gerätehütte auf dem Balkon einer Nachbarwohnung. Zur Verstärkung herbeigerufene Polizeikräfte spürten den Angeklagten letztlich in diesem Versteck auf. Gegen den polizeilichen Zugriff wehrte er sich mit mehreren wuchtigen Messerstichen gegen einen der eingesetzten Polizisten, bevor er überwältigt werden konnte. Der Polizeibeamte blieb unverletzt.

Das Landgericht hat eine Rechtfertigung des Angeklagten verneint. Der 1. Strafsenat verhandelt am 9. Juni 2015 über die Revision des Angeklagten gegen das landgerichtliche Urteil.

LG Stuttgart - Urteil vom 6. August 2014 - 1 Ks 7 Js 11128/14