Der Bundesgerichtshof

Verhandlungstermin am 3. Dezember 2015 (vorher: 8. Oktober 2015) in Sachen 4 StR 223/14 (Scheunenmord)

Datum: 03.12.2015

Das Landgericht Paderborn hat den zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts schlug der Angeklagte seinem zwei Jahre jüngeren Freund in einer Scheune im Außenbereich von Büren (Nordrhein-Westfalen) – möglicherweise nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung – unvermittelt mehrfach von hinten mit einer Metallstange auf den Kopf, wodurch dieser u.a. ein hochgradiges Schädelhirntrauma erlitt und bewusstlos liegen blieb. Der Angeklagte, der meinte, seinen Freund getötet zu haben, entfernte sich daraufhin zunächst vom Tatort, kehrte jedoch ca. eine Stunde später wieder zurück, um vorzutäuschen, er habe seinen Freund tot aufgefunden. Als er festgestellt hatte, dass dieser noch lebte, trennte er dem Tatopfer, das aufgrund der Schädelverletzung zu einer Abwehrreaktion nicht in der Lage war, mit einem Messer die Kehle durch, worauf das Tatopfer verstarb. Der Angeklagte setzte anschließend einen Notruf ab und gab an, seinen Freund mit aufgeschnittener Kehle aufgefunden zu haben.

Gegen die Verurteilung wendet sich der Angeklagte mit dem Rechtsmittel der Revision, mit der er Verfahrensrügen erhebt und u.a. die Beweiswürdigung des Landgerichts beanstandet. Die Eltern des Tatopfers haben als Nebenkläger ebenfalls Revision eingelegt.

Vorinstanz:

Landgericht Paderborn - 5 KLs 10 Js 152/14 kap. 58/14 – Entscheidung vom 15. Januar 2015