Der Bundesgerichtshof

Verhandlungstermin am 23. Juli 2015 in Sachen I ZR 83/14 (Buchpreisbindung)

Datum: 23.07.2015

LG Wiesbaden - Urteil vom 16. August 2013 - 13 O 18/13
OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 28. Januar 2014 - 11 U 93/13
GRUR 2014, 890

Die Beklagte ist ein Versandhandelsunternehmen, das über das Internet unter anderem Bücher vertreibt und ein "Trade-In-Programm" anbietet, über das Kunden an die Beklagte gebrauchte Bücher gegen Erhalt eines Wertgutscheins über einen von der Beklagten akzeptierten "Eintauschwert" verkaufen können. Im Rahmen einer Werbeaktion schrieb die Beklagte Kunden, die mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Tausch eingereicht hatten, zusätzlich zum Eintauschwert einen Gutschein über 5,- Euro auf dem Kundenkonto gut, der auch für den Erwerb von preisgebundenen Büchern eingesetzt werden konnte.

Der Kläger, der Börsenverein des deutschen Buchhandels e. V., sieht hierin einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz und nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Anrechnung der zusätzlich gewährten 5,- Euro-Gutscheine auf den Kaufpreis verlagsneuer Bücher in Anspruch.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Es hat angenommen, die Beklagte gewähre ihren Kunden durch die Anrechnung des 5,- Euro-Gutscheins einen nach §§ 3 und 5 BuchPrG* unzulässigen Preisnachlass, der auch nicht als Herabsetzung des Ladenpreises im Hinblick auf eine vom Kunden im Rahmen des "Trade-In-Programms" erbrachte, äquivalente Gegenleistung angesehen werden könne.

Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.

* § 3 BuchPrG lautet:

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.

§ 5 BuchPrG lautet:

(1) Wer Bücher verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für Änderungen des Endpreises.