Der Bundesgerichtshof

Verkündungstermin 28. Oktober 2015, 11.00 Uhr, in Sachen VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12 („Gaspreise in der Grundversorgung“)

Datum: 28.10.2015

Diese beiden Verfahren waren – ebenso wie 11 weitere Verfahren - im Hinblick auf die Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs in den Sachen VIII ZR 211/10 und VIII ZR 71/10 (RdE 2011, 372 und 791) ausgesetzt worden.

Der EuGH hat die Vorlagefragen inzwischen mit Urteil vom 23. Oktober 2014 (Rs. C 359/11 und C400/11, NJW 2015, 899) wie folgt beantwortet:

"Art. 3 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang A der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG und Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang A der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die den Inhalt von unter die allgemeine Versorgungspflicht fallenden Verbraucherverträgen über Strom- und Gaslieferungen bestimmt und die Möglichkeit vorsieht, den Tarif dieser Lieferungen zu ändern, aber nicht gewährleistet, dass die Verbraucher rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden.“

Der Bundesgerichtshof wird nunmehr die Frage zu entscheiden haben, welche Folgen diese Entscheidung nach nationalem Recht für das jeweilige Tarifkundenverhältnis und insbesondere für die Frage hat, welche Vergütung das Versorgungsunternehmen noch beanspruchen kann.

In den ersten beiden „Pilotverfahren“ der ausgesetzten Rechtsstreitigkeiten steht – nach einer bereits im Juli 2015 erfolgten Verhandlung – nunmehr Verkündungstermin an. Beide Verfahren betreffen die Energieversorgung mit Gas im Tarifkundenverhältnis.

VIII ZR 158/11
LG Düsseldorf - Urteil vom 28. Januar 2009 - 34 O (Kart) 112/08
OLG Düsseldorf - Urteil vom 13. April 2011 - VI-2 U (Kart) 3/09

und

VIII ZR 13/12
LG Dortmund - Urteil vom 20. August 2009 - 13 O 179/08 Kart
OLG Düsseldorf -Urteil vom 21. Dezember 2011 - VI-3 U (Kart) 4/11