Verwaltung
Der Präsident ist Gesprächspartner der Interessenvertretungen der Richter (Richterrat) und der nichtrichterlichen Beschäftigten (Personalrat), die in zahlreichen allgemeinen und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen sind.
Der Präsident hat das Hausrecht in den Gebäuden des Bundesgerichtshofs, im Rahmen der Hausverwaltung obliegt ihm die Organisation von Sicherungsmaßnahmen zum Schutze der Bediensteten und der Dienstgebäude.
Die zur Durchführung des Dienstbetriebs und Unterhaltung der Baulichkeiten erforderlichen sachlichen Mittel sind von ihm zu beschaffen, die Arbeitsräume einzurichten, auszustatten und instandzuhalten. Die Einnahmen und Ausgaben sind im Haushaltsplan des Bundesgerichtshofs niedergelegt. Der Etat wird im Rahmen des Bundeshaushalts und dessen Bereich für die Bundesjustiz aufgestellt und vom Parlament verabschiedet.
Zur Durchführung all dieser Aufgaben verfügt der Präsident über eine Verwaltungsabteilung. Sie wird seit dem Jahr 2002 von einem Volljuristen geführt und ist in verschiedene Sachgebiete gegliedert. Diese ist über die auf der Seite Kontakt aufgeführten Möglichkeiten ansprechbar.
Jeder Senat hat als technischen Unterbau eine Geschäftsstelle. Deren Angehörige legen die Akten an, fertigen Sitzungsprotokolle und erledigen kleinere Schreibarbeiten. Sie helfen bei der Registerführung und der zu erstellenden Statistik und nehmen die Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftstelle wahr. Hierzu gehört auch die Erteilung von Vollstreckungsklauseln und Rechtskraftvermerken sowie die Anweisung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen.
Der Rechtspfleger - ein Beamter / eine Beamtin des gehobenen Dienstes - bearbeitet in erster Linie Rechnungsangelegenheiten und Kostensachen. Außerdem gehören zu seinem / ihrem Aufgabengebiet Nachzahlungsanordnungen, die Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln und von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen. Er / Sie unterstützt die Richter/innen in kostenrechtlichen Fragen. Daneben sind ihm / ihr Aufgaben aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesen.
