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Aufgabe und Organisation

Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.

Er trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, an deren tatsächliche Feststellungen er gebunden ist, es sei denn, diese wurden ihrerseits verfahrensfehlerhaft getroffen.

Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bilden etwa die für Patentsachen zuständigen Zivilsenate X und Xa (vorübergehender Hilfssenat) des Bundesgerichtshofs, die in Patentnichtigkeitsverfahren als Berufungsgericht tatrichterliche Aufgaben wahrnehmen (§§ 110, 115 PatG).


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