Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundesgerichtshofs
Die obersten Gerichtshöfe des Bundes beschäftigen juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt. Beim Bundesgerichtshof sind derzeit 51 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Stand 1. Juli 2009), je Zivilsenat meist drei, je Strafsenat zwei.
Die wissenschaftlichen Hilfskräfte kommen aus verschiedenen Bundesländern und vom Bundespatentgericht. Es handelt sich in der Regel um Richterinnen und Richter, die sich in der Praxis bewährt haben und eine überdurchschnittliche Qualifikation besitzen. Besondere Kenntnisse auf speziellen Rechtsgebieten sind nur bei Spezialsenaten wie dem "Patentsenat" (X. Zivilsenat) erforderlich.
Angestrebt ist eine möglichst umfassende Berücksichtigung aller Bundesländer. Der BGH tritt deshalb an die einzelnen Landesjustizverwaltungen heran. Diese ordnen geeignete und interessierte Bewerberinnen und Bewerber an den BGH ab. Die Abordnung erfolgt meist für drei Jahre, wobei die jeweilige Planstelle im Land erhalten bleibt. Auch die Besoldung wird weiterhin über die Landesbesoldungsstelle abgewickelt, die allerdings die entsprechenden Beträge vom Bund erstattet erhält. Die Bezüge der abgeordneten Personen erhöhen sich für die Dauer der Abordnung um die oberstgerichtliche Zulage, deren Höhe von der besoldungsmäßigen Einstufung abhängig ist.
Die Haupttätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht darin, die Richterinnen und Richter durch vorbereitende Arbeiten, wie das Anfertigen von Voten und die Prüfung einzelner Rechtsfragen, zu entlasten. Sie nehmen in der Regel als Zuhörer an den mündlichen Verhandlungen des Senats teil und werden in einzelnen Senaten auch zu Beratungen herangezogen. Gelegentlich sind Stellungnahmen zu Vorschlägen einer Gesetzesänderung zu entwerfen oder Material zu einzelnen Rechtsproblemen zusammenzustellen.
Die Einrichtung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich bewährt. Neben der Entlastung der Richterinnen und Richtern bietet sie die wichtige Möglichkeit, qualifizierten Richternachwuchs heran- und fortzubilden, der den immer größer werdenden Anforderungen an die Rechtsprechung gerecht wird.
Umfassende Informationen über die Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern finden Sie auf deren eigener "Hiwi-Homepage" unter http://www.bgh-hiwis.de.
