Gesetzliche Grundlagen
Elektronische Schriftsätze dürfen bei Gericht nur dann eingereicht werden, wenn dies durch Verordnung des Bundes oder der Länder für den jeweiligen Geschäftsbereich zugelassen ist.
Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof ist die von der Bundesregierung erlassene Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht (BGH/BPatGERVV) vom 24. August 2007, (BGBl. I Nr. 43, S. 2130) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 VO zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof vom 10. 2. 2010 (BGBl. I Nr. 6, S. 83).
Die Präambeln der Verordnungen führen die jeweils zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften auf.
