Geschichte / Statistik
Die Bibliothek wurde mit dem Gericht 1950 eingerichtet und konnte von Beginn an umfassende Bestände bis etwa 1850 zurück erwerben und nach der von der Bibliothek des früheren Reichsgerichts übernommenen Ordnung erschließen und aufbauen.
Bei der Wiedervereinigung Deutschlands wurden ihr die Bestände der Bibliothek des ehemaligen Obersten Gerichts der DDR übertragen. Zu den seinerzeit vorhandenen ca. 274.000 Medieneinheiten (ME) kamen somit noch ca. 230.000 ME hinzu, darunter auch sehr viele historisch wertvolle Werke aus der Bibliothek des ehemaligen Reichsgerichts. Aus den hinzugetretenen Beständen wurden bislang ca. 49.544 Werke als entbehrliche Dubletten herausgezogen und überwiegend an neu- oder wiedereinzurichtende juristische Bibliotheken in den neuen Bundesländern abgegeben.
Im Jahr 2002 wurden entsprechend einer Vereinbarung der Präsidenten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts etwa 75.141 Bände, darin die historischen Bestände bis zum Jahr 1800 an den neuen Standort des BVerwG nach Leipzig abgegeben.
Mit derzeit ca. 439.000 Medieneinheiten ist die Bibliothek die weitaus größte Gerichtsbibliothek der Bundesrepublik. In den letzten zwanzig Jahren wurden entsprechend der Tätigkeit des Gerichts bei der Erwerbungspolitik Schwerpunkte gesetzt auf den Gebieten der zivil- und strafrechtlichen Literatur.
Weiterführende Literatur zur Geschichte der Bibliothek finden Sie unter Bibliographie.
Die Bibliothek ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen AjBD und in der Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken APBB).
Soweit nicht anders vermerkt, geben die Zahlen den Stand vom Ende des Jahres 2006 an und schließen auch die Tätigkeit und die Bestände für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - GBA mit ein.
