Besuch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Angebote für Besuchergruppen und Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher
Verhandlungsbesuch mit Führung
Die Verhandlungen im Bundesgerichtshof finden in der Regel vormittags statt und sind grundsätzlich öffentlich. Eine Anmeldung ist für die bloße Teilnahme an Verhandlungen nicht erforderlich. Eine Sitzplatzreservierung wird nicht vorgenommen.
Verhandlungsbesuch mit Führung
Besuchergruppen haben die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung an einer Verhandlung eines Strafsenats oder eines Zivilsenats mit anschließender Führung über das Gelände des Bundesgerichtshofs teilzunehmen. Die Besucherinnen und Besucher werden von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter betreut. Die Dauer des Besuchs hängt davon ab, wie viele Termine verhandelt werden. Falls es organisatorisch möglich ist, können sich Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher einer Besuchergruppe anschließen.
Führung
Für Besuchergruppen finden nachmittags ausschließlich Führungen statt. Die Dauer der Führung beträgt ca. 90 Minuten. Neben einer Einführung in die Aufgaben und die Funktion des Bundesgerichtshofs besteht Gelegenheit zu einem Rundgang über das Gelände des Bundesgerichtshofs, durch das Hauptgebäude (Erbgroßherzogliches Palais) und den Neubau mit der repräsentativen Gerichtsbibliothek.
Allgemeine Hinweise
Bitte haben Sie Verständnis, wenn aufgrund der großen Nachfrage und der begrenzten personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht alle Anfragen positiv beantwortet werden können. Die
Besucherangebote stehen unter dem Vorbehalt der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und müssen gegebenenfalls eingeschränkt werden. Dies gilt auch für Zusagen.
- Die Teilnahme an einem Verhandlungsbesuch/einer Führung ist nur nach schriftlicher Anmeldung per Schreiben, Fax oder E-mail beim Bundesgerichtshof möglich. Nutzen Sie zur Verbindungsaufnahme unser Kontaktformular und teilen Sie dabei stets Postanschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners der Gruppe mit.
- Bitte melden Sie sich rechtzeitig (in der Regel mindestens zwei Monate vor dem Besuch) an, damit wir uns auf Ihre Wünsche einrichten können. Nennen Sie uns auch zwei Ersatztermine. Abends, an Wochenenden und Feiertagen finden keine Führungen statt.
- Die Führungen finden grundsätzlich nur in deutscher Sprache statt.
- Die Verhandlungsbesuche und Führungen sind kostenfrei.
- Die Gruppenstärke muss mindestens 10 Teilnehmer/innen betragen und soll 20-30 Personen nicht übersteigen. Die im konkreten Fall zulässige Gruppenstärke ist abhängig von der Besuchsvariante (Führung oder Verhandlungsbesuch) und von der unterschiedlichen Kapazität der Sitzungssäle. Das Mindestalter der Besucherinnen und Besucher liegt bei 17/18 Jahren (11./12. Schuljahr).
- Aus Sicherheitsgründen ist spätestens 14 Tage vor dem Besuch eine Liste einzureichen, aus der sich Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort sowie die Wohnanschrift der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergeben. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist gewährleistet. - Die Besucherinnen und Besucher müssen einen Personalausweis oder Reisepass bei sich führen.
- Im Eingangsbereich findet eine Personenkontrolle statt. Das Mitführen von Fotoapparaten, Filmkameras, Mobiltelefonen etc. ist nicht gestattet. Ebenso wird darum gebeten, keine großen Gepäckstücke (z. B. Rucksäcke), Metall- oder Glasgegenstände mit sich zu führen.
Gegebenenfalls sind diese Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. - Für private Pkws der Besuchergruppe besteht auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs keine Parkmöglichkeit. Durch das Parkleitsystem in Karlsruhe sind Parkplätze und Parkhäuser ausgewiesen. Omnibusse können auf dem Busparkplatz an der Kriegsstraße in östlicher Richtung, Höhe Badisches Staatstheater, abgestellt werden.
